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Teilrevision der Kantonsverfassung – Anpassung der Bezeichnungen Landammann, Gemeindeammann und Einwohnerrat

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Kanton Aargau

Kanton Aargau

Symbolbild Pixabay

In der Kantonsverfassung sollen die neuen Organbezeichnungen "Regierungspräsidium" für Landammann und Landstatthalter, "Gemeindepräsidium" für Gemeindeammann und "Gemeindeparlament" für Einwohnerrat eingeführt werden. Die Anhörung dauert vom 28. Februar bis zum 6. Juni 2025.

Ein vom Grossen Rat knapp überwiesener Vorstoss fordert, dass die Bezeichnung "Gemeindeammann" generell durch "Gemeindepräsident" und "Gemeindepräsidentin" ersetzt wird. Diese Anpassung der Bezeichnung erfordert eine Änderung der Kantonsverfassung (KV), da der Gemeindeammann in Paragraf 107 Absatz 1 KV als notwendiges Organ der Gemeinde genannt wird. Gestützt auf die neutrale Formulierung "Präsidium" in der Kantonsverfassung könnten so in Zukunft in den Gesetzen und Verordnungen die differenzierten Bezeichnungen "Präsidentin" und "Präsident" sowie "Vizepräsidentin" und "Vizepräsident" verwendet werden.

Die Frage der Bezeichnung wurde in der Vergangenheit bereits vielfach kontrovers diskutiert. In einigen Gemeinden wird schon heute die Bezeichnung "Gemeindepräsidentin" oder "Gemeindepräsident" verwendet. In der Praxis der Gemeinden besteht zum Teil ein entsprechender Wunsch nach Modernisierung.

Weitere Anpassungen

Im Zuge dieser Anpassung der Kantonsverfassung wird ebenfalls vorgeschlagen, die Bezeichnungen "Landammann" und "Landstatthalter" zeitgemässer zu formulieren und durch "Regierungspräsidium" zu ersetzen. Schliesslich wird der im Rahmen der zurzeit laufenden Totalrevision des Gemeindegesetzes geäusserte Wunsch aufgenommen, dass auch die Bezeichnung für den Einwohnerrat in "Gemeindeparlament" umbenannt wird.

Mehr zum Thema

Anhörungsunterlagen zur Kantonsverfassung; Teilrevision; neue Organbezeichnungen "Regierungspräsidium", "Gemeindepräsidium" und "Gemeindeparlament"

Quelle: Kanton Aargau

1.3.2025

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