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Teilrevision Nutzungsplanung der Stadt Aarau; § 17 Abs. 2 BNO Gartenstadt

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Aarau - Rathausgarten

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Bild ZVG Kanton Aargau

Die Gebäudelänge, Überbauungsziffer und Grünflächenziffer für die Zonen Gartenstadt zwei- und dreigeschossig GS2 und GS3 werden grundeigentümerverbindlich festgelegt. Die Teilrevision Nutzungsplanung wird zur Genehmigung durch den Regierungsrat eingereicht.

Nach der Beschlussfassung durch den Einwohnerrat am 16. Dezember 2024 und dem Ablauf der Referendums- sowie Beschwerdefristen hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 24. März 2025 die Unterlagen zur Teilrevision der Nutzungsplanung § 17 Abs. 2 BNO zur Genehmigung durch den Regierungsrat verabschiedet. Währen der 30-tägigen Beschwerdefrist sind keine Beschwerden bei der zuständigen kantonalen Behörde eingegangen.

Hintergrund der Teilrevision ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2021. Das Gericht hatte den vom Einwohnerrat am 27. August 2018 beschlossenen und vom Regierungsrat am 18. Dezember 2019 genehmigten § 17 Abs. 2 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) aufgehoben und an die Stadt Aarau zurückverwiesen. In § 17 Abs. 2 BNO werden die Gebäudelänge, die Überbauungsziffer und die Grünflächenziffer für die Zonen GS2 und GS3 festgelegt. Die übrigen Absätze von § 17 BNO wurden nicht angefochten und blieben rechtskräftig.

Im Rahmen der Teilrevision hat der Stadtrat für die Zonen GS2 und GS3 eine Planungszone mit einer Übergangsregelung eingerichtet. Bis zur endgültigen Regelung, das heisst bis zur Genehmigung durch den Regierungsrat, die voraussichtlich 2 Monate dauert, gelten dort eine Überbauungsziffer von 0.25 und eine Grünflächenziffer von 0.55.

Mit der Rechtskraft des Regierungsratsbeschlusses treten die neuen Bestimmungen in § 17 Abs. 2 BNO in Kraft. Künftig wird für die Zonen der Gartenstadt eine Überbauungsziffer von 0.3 und eine Grünflächenziffer von 0.5 zur Anwendung kommen. Zudem kann der Stadtrat, wenn dies aus städtebaulichen Gründen erforderlich ist und die Parzellengrösse unter 400 m² liegt, die Überbauungsziffer im Einzelfall bis auf 0.35 erhöhen und/oder die Grünflächenziffer bis auf 0.45 senken, sofern die Struktur der Gartenstadt nicht beeinträchtigt wird.

Quelle: Stadt Aarau

28.3.2025

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