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Über 1600 Projekte wurden 2024 im Kanton Luzern mit dem Förderprogramm Energie unterstützt

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Förderprogramms Energie

Förderprogramms Energie

Screenshot Staatskanzlei Kanton Luzern

Die eigenen vier Wände gut dämmen und die Heizung optimieren: Das Förderprogramm Energie hat sich in den vergangenen Jahren etabliert. Über 1600 Projekte im Umfang von 16,8 Millionen Franken konnten aus dem Gebäudeprogramm 2024 unterstützt werden. Weiter konnten 215 Projekte zum Einbau der Basisinfrastruktur für Elektromobilität in Mehrparteiengebäuden unterstützt werden.

Dieses Jahr sind insgesamt 20,5 Millionen Franken als Förderbudget verfügbar. Neben dem Gebäudeprogramm stehen neu auch Fördergelder aus dem Impulsprogramm des Bundes zur Verfügung. Neue Gesuche nimmt die Dienststelle Umwelt und Energie ab dem 13. Januar 2025 entgegen.

Das Förderprogramm Energie hat zum Ziel, die Energieeffizienz und den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien in den eigenen vier Wänden zu steigern. Die Massnahmen aus dem Gebäudeprogramm des Bundes unterstützten 2024 insgesamt 1619 Projekte im Umfang von 16,8 Millionen Franken. Damit konnte das Förderbudget nicht ganz ausgeschöpft werden. Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, betont: «Das Förderprogramm Energie ist ein wichtiges Werkzeug, um den Energieverbrauch und damit den CO₂-Ausstoss bei Gebäuden zu senken. Es trägt zum Klimaschutz und zu mehr regionaler Wertschöpfung bei, schafft Arbeitsplätze und unterstützt, dass wir das kantonale Klimaziel ‹Netto null 2050› erreichen.»

Zusätzliches Förderbudget aus dem Impulsprogramm

Im Jahr 2025 investiert der Kanton Luzern wiederum 6 Millionen Franken kantonseigene Mittel in Massnahmen aus dem Gebäudeprogramm des Bundes. Im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetzes (KIG) werden vom Bund zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Impulsprogramm wird in die bestehenden Strukturen integriert und fokussiert auf die Förderung der Gebäudehülleneffizienz (Bonus für Gesamtsanierungen), den Ersatz fossiler Heizungen grösser als 70 kW und den Ersatz von dezentralen Elektroheizungen. Mit dem vom Bund und Kanton finanzierten Gebäudeprogramm und dem neuen Impulsprogramm des Bundes stehen im Jahr 2025 voraussichtlich insgesamt rund 20,5 Millionen Franken zur Verfügung. Regierungsrat Fabian Peter erklärt: «Das Impulsprogramm setzt in denjenigen Bereichen zusätzliche Impulse, in denen das Gebäudeprogramm bis anhin noch wenig Wirkung entfalten konnte. So wird im Einklang mit dem KlG ein Fokus beispielsweise auf Mehrfamilienhäuser gelegt.»

Neben den Massnahmen aus Gebäude- und Impulsprogramm des Bundes unterstützt der Kanton den Einbau von Basisinfrastruktur für Elektromobilität in Mehrparteiengebäuden als kantonsspezifische Massnahme. 2024 wurden insgesamt 1,2 Millionen Franken ausbezahlt und damit 215 Projekte unterstützt. Die Fördermassnahme bleibt auch 2025 bestehen (vgl. Mitteilung vom 19. Dezember 2024). Im 2025 stehen dafür Fördermittel im Umfang von rund 1,3 Millionen Franken zur Verfügung.

Neues Impulsprogramm des Bundes ab 2025

Der Bundesrat hat am 27. November 2024 beschlossen, die Klimaschutz-Verordnung (KlV) zusammen mit dem Klima- und Innovationsgesetz (KlG) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Mit dem KlG werden die langfristigen Klimaziele der Schweiz rechtlich verankert. Das KlG umfasst ein zeitlich befristetes Förderprogramm (Impulsprogramm) für den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch klimafreundliche, erneuerbare Systeme sowie für Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz. Die KlV legt die Bedingungen für die Förderung fest. Diese fokussiert auf Bereiche, in denen die heutige Förderung zu wenig greift. So stehen im Einklang mit dem KlG der Ersatz von fossilen Heizungen in Mehrfamilienhäuser im Vordergrund. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ersatz von ineffizienten Elektroheizungen durch moderne erneuerbare Heizsysteme.

Anhang

Flyer zum Angebot des Förderprogramms Energie

Quelle: Staatskanzlei Kanton Luzern

10.1.2025

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