Übereinkommen über Chemikalien und Abfall: Schweiz unterstützt Weiterentwicklung
Der Bundesrat hat am 9. April 2025 der Schweizer Delegation das Mandat für die gemeinsame Vertragsparteienkonferenz der Basler, Rotterdamer und Stockholmer Übereinkommen (BRS COP) erteilt. Diese Übereinkommen regeln den umwelt- und gesundheitsverträglichen Umgang mit Chemikalien und Abfällen. Die Vertragsstaaten treffen sich vom 28. April bis 9. Mai 2025 in Genf. Im Zentrum der Verhandlungen steht die Informationspflicht bei der Ausfuhr von gefährlichen Chemikalien und Abfällen.
Drei internationale Übereinkommen regeln weltweit den Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Abfällen: das Basler Übereinkommen über den Export gefährlicher Abfälle, das Rotterdamer Übereinkommen über die Informationspflichten für den grenzüberschreitenden Handel mit gefährlichen Chemikalien und das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe. Die Mitglieder der drei Konventionen treffen sich vom 28. April bis am 9. Mai 2025 in Genf zur gemeinsamen Vertragsparteienkonferenz (BRS COP). Der Bundesrat hat am 9. April 2025 das Verhandlungsmandat der Schweizer Delegation verabschiedet. Die Direktorin des Bundesamts für Umwelt, Katrin Schneeberger, wird die Schweiz an der Konferenz vertreten. Der Bundesrat hat ihr dafür den Titel der Staatssekretärin verliehen.
Die Schweiz setzt sich am Treffen für eine Stärkung des PIC-Verfahrens (Prior Informed Consent) unter dem Basler Übereinkommen ein. Dieses regelt die Zustimmung und Vorabinformation der Staaten beim grenzüberschreitenden Transport von gefährlichen Abfällen. In den letzten Jahren wurden neue Abfalltypen, zum Beispiel Elektronik- oder Kunststoffabfall, dem PIC-Verfahren unterstellt. Damit wird die Durchsetzung des Verfahrens komplexer. Die Schweiz setzt sich für verschiedene Massnahmen ein, um die Anwendung des PIC-Verfahrens zu stärken. Dazu gehört zum Beispiel die Digitalisierung der Kommunikation zwischen Export-, Import- und Transitländern oder die Sensibilisierung der Transportunternehmen, insbesondere der Reedereien, für die Anwendung des PIC-Verfahrens.
Weitere Stoffe werden den Übereinkommen unterstellt
Verschiedene Stoffe sollen neu in das Rotterdamer respektive das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen werden.
Die Schweiz unterstützt die Aufnahme von drei Stoffen in Anhang A des Stockholmer Übereinkommens. Damit wird die Herstellung und Verwendung dieser Stoffe beschränkt. Neu aufgenommen werden soll das Pflanzenschutzmittel Chlorpyrifos. Hinzu kommen mittelkettige Chlorparaffine (sog. MCCP), die unter anderem als Weichmacher oder Flammschutzmittel eingesetzt werden, sowie langkettige Perfluorcarbonsäuren (LC-PFCA), ihre Salze und verwandte Verbindungen, die in der Halbleiterherstellung verwendet werden. In der Schweiz sind die Herstellung und Verwendung dieser Stoffe entweder bereits verboten oder die Schweizer Industrie ist daran, auf Alternativen umzustellen.
In das Rotterdamer Übereinkommen sollen drei Stoffe aufgenommen werden, die in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Die Wirkstoffe Methylbromid, Paraquat und Chlorpyrifos sind in der Schweiz weder für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln noch zur Schädlingsbekämpfung zugelassen. Weiter aufgenommen werden soll Quecksilber. Dieses ist in der Schweiz bereits streng reguliert. Die Ausfuhr dieser Chemikalien wäre damit künftig nur erlaubt, wenn das Empfängerland zuvor seine Zustimmung gegeben hat.
Webseite zu den Basler, Rotterdamer und Stockholmer Konventionen (nur auf Englisch verfügbar)
BAFU: Rotterdamer PIC-Übereinkommen
BAFU: Stockholmer POP-Übereinkommen
BAFU: Grenzüberschreitender Verkehr mit Abfällen
Quelle: Der Bundesrat
9.4.2025