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Ukraine: Bundesrat verabschiedet Botschaft zu einem bilateralen Abkommen zum Wiederaufbau

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Symbolbild Pixabay

Der Bundesrat hat am 6. März 2026 die Botschaft zu einem bilateralen Abkommen zum Wiederaufbau der Ukraine verabschiedet. Dieses schafft die rechtliche Grundlage für eine verstärkte Einbindung des Schweizer Privatsektors.

Beim Wiederaufbau der Ukraine ist insbesondere im Energie- und Infrastrukturbereich ein verstärktes Engagement privater Unternehmen notwendig. Dafür schafft ein bilaterales Abkommen mit der Ukraine die rechtliche Grundlage. Das Abkommen wurde am 10. Juli 2025 unterzeichnet. Der Bundesrat hat am 6. März 2026 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet.

Das Abkommen sieht eine nicht-rückzahlbare Finanzhilfe vor. Die Ukraine kann Güter und Dienstleistungen definieren, welche die Schweiz anschliessend bei Schweizer Unternehmen gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht, aber unter Ausschluss ausländischer Anbieter, beschafft. Mit dem Abkommen werden Expertise und Innovationen aus der Schweiz stärker genutzt und private Investitionen mobilisiert. Auf diese Weise leistet die Schweiz einen Beitrag zum Wiederaufbau der ukrainischen Infrastruktur und Wirtschaft. Die Einbindung der Schweizer Privatwirtschaft in den Wiederaufbau der Ukraine ist einer der Schwerpunkte des Länderprogramms Ukraine 2025-2028 der Schweiz.

Die Vernehmlassung zum Abkommen ergab, dass die Mehrheit der Teilnehmenden, insbesondere Kantone und Wirtschaftsverbände, das Abkommen begrüssen. Diese Akteure heben vor allem die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf beiden Seiten sowie den partnerschaftlichen Ansatz hervor. Entwicklungsorganisationen befürchten hingegen eine Rückkehr zur sogenannten gebundenen Hilfe in der internationalen Zusammenarbeit.

Mit der Botschaft wird das Abkommen den Eidgenössischen Räten unterbreitet. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

Quelle: Der Schweizerische Bundesrat

6.3.2026


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