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Ukraine: Die Schweiz weitet ihre Sanktionslisten aus

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Sanktionen - Strafe

Sanktionen - Strafe

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Das für Sanktionen zuständige Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat die Sanktionslisten betreffend Russland ausgeweitet. Die Schweiz hat damit die Änderungen übernommen, welche die EU aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine beschlossen hatte. Die Massnahmen treten am 4. März 2025 in Kraft.

Als Reaktion auf die anhaltende militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie auf die fortwährenden destabilisierenden Handlungen Russlands, welche die territoriale Integrität, die Souveränität und die Sicherheit der Ukraine untergraben, hat die EU am 24. Februar 2025 im Rahmen ihres 16. Sanktionspakets neue Massnahmen gegenüber Russland erlassen. Das WBF hat die in seiner Kompetenz liegende Übernahme diverser Listings durch die Schweiz vorgenommen.

Neu wurden 48 natürliche Personen sowie 35 Unternehmen und Organisationen der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. Die natürlichen Personen unterliegen zudem einem Ein- und Durchreiseverbot in und durch die Schweiz. Bei den neu sanktionierten Personen sowie den Unternehmen und Organisationen handelt es sich unter anderem um Unterstützende des russischen Militärkomplexes.

Die Anzahl Personen, Unternehmen und Organisationen auf der Schweizer Sanktionsliste im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine liegt bei mehr als 2400 und entspricht jener der EU.

Weiter wurden 74 neue Schiffe aus Drittstaaten umfassenden Dienstleistungsverboten unterstellt. Dabei handelt es sich vor allem um Tanker, die Teil von Russlands Schattenflotte sind und beispielsweise die Preisobergrenzen für russisches Rohöl oder russische Erdölprodukte (oil price cap) umgehen oder militärische Güter für Russland transportieren. Im Handelsbereich wurden zudem 53 neue Entitäten strengeren Exportkontrollmassnahmen unterstellt. Zudem wurden drei Banken einem Transaktionsverbot unterstellt, weil sie die russische Alternative zum SWIFT-System (SPFS) nutzen.

Diese Massnahmen treten am 4. März um 22:00 Uhr in Kraft.

Schliesslich werden 13 zusätzliche russische Banken per 17. März 2025 von der Nutzung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr (SWIFT-System) ausgeschlossen.

Das von der EU am 24. Februar 2025 verabschiedete 16. Sanktionspaket sieht eine Reihe von weiteren Massnahmen vor, darunter Massnahmen im Güterbereich, im Finanz- oder im Dienstleistungssektor. Die diversen Massnahmen befinden sich derzeit in Prüfung, damit sich der Bundesrat mit einer allfälligen Übernahme der neuen Sanktionen befassen kann.

Quelle: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

5.3.2025

Microsoft

Microsoft

Symbolbild Pixabay

Die Einführung von Microsoft 365 in der Bundesverwaltung erfolgt plangemäss. Bis Ende Februar 2025 wurde auf rund 15 000 Arbeitsplätzen die neue Office-Version installiert. Damit ist bei etwa einem Drittel der Belegschaft der Rollout erfolgt. Bis Ende 2025 sollte die Einführung komplett vollzogen sein.

Seit Oktober 2024 läuft der schrittweise Rollout von Microsoft 365 bei der Bundesverwaltung. Der Prozess verläuft ohne nennenswerte Probleme. Auch die Service-Hotline des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) verzeichnet keine aussergewöhnlich hohe Anzahl von Support-Anfragen zum Thema.

Mit Schulungen zur Seite stehen

Um die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung bei der Umstellung auf Microsoft 365 zu unterstützen, besteht ein breites Angebot an internen Schulungen. Dabei werden sie unter anderem befähigt, Dokumente so zu klassifizieren, dass keine sensiblen Daten in der Microsoft Cloud landen. Zusätzlich werden in den verschiedenen Ämtern ausgewählte Mitarbeitende zu Power-Nutzenden ausgebildet. Sie können dank vertieften Kenntnissen ihren Kolleginnen und Kollegen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Enge Begleitung durch die Finanzkontrolle

Microsoft 365 wird für die gesamte Bundesverwaltung eingeführt, weil Office-Lösungen beim Bund einheitlich und zentral als sogenannter Standarddienst geführt werden. Aus diesem Grund ist für das Projekt der Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei verantwortlich. Das BIT ist Leistungserbringer und führt die Arbeiten aus. Als Schlüsselprojekt wird es zudem von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) regelmässig geprüft.

Machbarkeitsstudie für Open-Source-Software als teilweise Alternative

Um die mittel- bis langfristige Abhängigkeit von Microsoft im Office-Bereich zu reduzieren und die digitale Souveränität der Bundesverwaltung zu stärken, führt die Bundeskanzlei derzeit mit dem BIT eine Machbarkeitsstudie durch zu Open-Source-Software (OSS). Dabei prüft sie eine beschränkte Notfall-Lösung für den Fall, dass Microsoft 365 ausfallen würde. Zudem klärt die Bundeskanzlei ab, ob sich mit einer OSS-Umgebung sensitive Dokumente sicher bearbeiten lassen. Die Machbarkeitsstudie läuft voraussichtlich bis Mitte 2026 und soll Empfehlungen zum weiteren Vorgehen machen.

Quelle: Bundeskanzlei BK

5.3.2025

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