+41 62 746 00 30  AL-KU FENSTERTECHNIK AG ZOFINGEN, Riedtalstrasse 7a, 4800 Zofingen

Umsetzung von Bundesrecht: Konkretisierung der Abbruchprämie für Aargauer Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone; Öffentliche Anhörung zur Änderung des kantonalen Baugesetzes

Sie sind hier: AL-KU » News » Aargauer-News

Bauen

Bauen

Bild AL-KU FENSTERTECHNIK AG ZOFINGEN

Gemäss dem revidierten Raumplanungsrecht erhalten bei einem Abbruch von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone deren Eigentümer grundsätzlich eine staatliche Abbruchprämie in der Höhe der Abbruchkosten. Diese neue Vorgabe will der Regierungsrat mit einer Änderung des kantonalen Baugesetzes konkretisieren. Die Kantone sollen die Abbruchprämien primär mit den Erträgen aus der Mehrwertabgabe finanzieren, wobei eine hälftige Kostenteilung zwischen Kanton und Gemeinden vorgesehen ist. Die entsprechende Änderung des Baugesetzes ist von heute Freitag, 12. Dezember 2025, bis am 18. März 2026 in der öffentlichen Anhörung.

Mit der Einführung der zweiten Revisionsetappe des Raumplanungsgesetz (RPG) erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone bei deren Abbruch grundsätzlich eine staatliche Abbruchprämie in der Höhe der Abbruchkosten, ausser wenn eine anderweitige gesetzliche Pflicht zur Tragung der Beseitigungskosten besteht. Im kantonalen Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz) soll für bestimmte Tatbestände eine derartige Kostentragungspflicht genannt und damit die Rechtslage geklärt werden. Es handelt sich um spezifische Fälle, in denen eine staatliche Kostenübernahme bei Abbrüchen von Bauten und Anlagen nicht sachgerecht erscheint, weil sowieso ein Rückbau vorgesehen ist oder Fehlanreize geschaffen würden.

Im Weiteren sieht das revidierte RPG vor, dass die Kantone die Abbruchprämien primär mit den Erträgen aus der Mehrwertabgabe finanzieren. Im Kanton Aargau werden die Mehrwertabgaben durch die Gemeinden bezogen. Dem Kanton steht gemäss Baugesetz für Einzonungen und ihnen gleichgestellte Umzonungen die Hälfte des kantonalen Mindestsatzes zu. Da die Gemeinden eigene zusätzliche Regelungen treffen können, beträgt im Resultat der Kantonsanteil weniger als die Hälfte der Gesamteinnahmen aus der Mehrwertabgabe. Vor diesem Hintergrund wird mit der vorliegenden Vorlage in Bezug auf die Abbruchprämie eine hälftige Kostenteilung zwischen Kanton und Gemeinden vorgeschlagen.

Tatsächliche Kosten für Kanton und Gemeinden schwer abzuschätzen

Die tatsächlichen Kosten für die Abbruchprämien können nur grob geschätzt werden. In der parlamentarischen Diskussion auf Bundesebene wurden für die ganze Schweiz Beträge in der Höhe von jährlich 21 bis 66 Millionen Franken geschätzt. Auf welchen Betrag sich die Abbruchprämien dereinst einpendeln werden, ist jedoch offen; nicht zuletzt deshalb, weil mit der Abbruchprämie ein neuer Anreiz gesetzt werden soll.

Öffentliche Anhörung bis 18. März 2026

Der Regierungsrat hat die öffentliche Anhörung zur Änderung des Baugesetzes freigegeben. Diese findet von heute Freitag, 12. Dezember 2025, bis am 18. März 2026 statt. Nach den Beratungen im Regierungsrat und im Grossen Rat ist das Inkrafttreten gemäss heutigem Planungsstand voraussichtlich per Mitte 2027 geplant.

Quelle: Kanton Aargau

12.12.2025


AL-KU FENSTERTECHNIK AG ZOFINGEN - Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner für Fenster und Türen

Haben Sie Ihre Fenster für den Winter im Griff?

Mit dem «Winter-Check» Ihrer Fenster schaffen Sie glasklare Verhältnisse für den Winter.

Jetzt anrufen und Termin vereinbaren.

+41 62 746 00 30

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Ohne Zustimmung sind einige Elemente wie Youtube-Videos, Login-Bereich etc. nicht abrufbar.