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Universitäre Weiterbildung an Listenspitälern: Luzerner Regierungsrat beantragt dem Parlament Sonderkredit über 7,65 Mio. Franken

Kantonsspital Luzern

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Bild ZVG Kantonsspital Luzern

Der Regierungsrat erteilt den Spitälern, die auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt sind, Leistungsaufträge mit dem zu erbringenden Leistungsspektrum. Diese können zusätzlich die Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) beinhalten – beispielsweise im Bereich der Forschung und universitären Lehre. Da wie bereits im Jahr 2024 auch im Jahr 2025 die Kosten der GWL für die universitäre Weiterbildung die Ausgabenkompetenz des Regierungsrates überschreiten, beantragt dieser dem Kantonsrat, einen Sonderkredit in der Höhe von 7,65 Millionen Franken zu bewilligen.

Zu den gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) zählen versorgungspolitisch sinnvolle ambulante und stationäre Leistungen von Spitälern, deren Abgeltung nicht durch Vergütungen der Patientinnen und Patienten und der Versicherer gedeckt sind. Als GWL abgegolten werden können auch die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen und die Forschung und universitäre Lehre.

Die im Bereich der Forschung und universitären Lehre von den Listenspitälern erbrachten GWL werden im Kanton Luzern durch Staatsbeiträge abgegolten. Unter Forschung und universitärer Lehre ist in erster Linie die Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten zu verstehen, welche zu einem bedeutenden Teil durch die Spitäler gewährleistet wird. Insbesondere die Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin nach Abschluss des Medizinstudiums erfolgt in den Spitälern.

Die effektiven Kosten für diese Weiterbildungsleistungen der Listenspitäler sind deutlich höher als die Beiträge, welche der Kanton in der Vergangenheit bezahlt hat. Deshalb wurde bis 2025 eine gestaffelte Erhöhung der GWL-Abgeltung im Bereich der universitären Weiterbildung vorgenommen. Aus diesem Grund werden die Ausgaben für diese GWL im Jahr 2025 – wie bereits im Jahr 2024 – den Kompetenzbereich des Regierungsrates überschreiten. Daher beantragt er dem Kantonsrat hierfür einen Sonderkredit in der Höhe von 7,65 Millionen Franken.

B38 Entwurf Dekret über einen Sonderkredit für die Abgeltung von GWL im Bereich der universitären Weiterbildung an Listenspitäler im Jahr 2025

Quelle: Staatskanzlei Kanton Luzern

4.8.2024

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