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Verhandlungsmandat für einen Staatsvertrag mit der Ukraine

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Ukraine

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Symbolbild by Pixabay

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 das Verhandlungsmandat für einen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und der Ukraine gutgeheissen. Im Prozess des Wiederaufbaus der Ukraine bildet der Staatsvertrag die rechtliche Grundlage für eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Schweizer Privatsektor.

Die Herausforderungen beim Wiederaufbau der Ukraine sind riesig. Die Unterstützung kann nicht allein durch die klassische Internationale Zusammenarbeit geleistet werden. Der Privatsektor wird eine wichtige Rolle spielen. Um die Zusammenarbeit mit Schweizer Unternehmen zu stärken, die bereits in der Ukraine tätig sind, wurde am 23. Januar 2025 am World Economic Forum (WEF) in Davos eine Absichtserklärung zwischen der Schweiz und der Ukraine unterzeichnet.

Eine verstärkte Zusammenarbeit mit Schweizer Unternehmen, die noch nicht in der Ukraine tätig sind, erfordert eine neue rechtliche Grundlage. Diese soll gemäss Bundesratsentscheid vom 20. November 2024 durch einen referendumsfähigen, befristeten Staatsvertrag geschaffen werden. An der Sitzung vom 29. Januar 2025 hat der Bundesrat nun das Verhandlungsmandat für einen solchen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und der Ukraine gutgeheissen. In einem nächsten Schritt konsultiert der Bundesrat das Verhandlungsmandat mit den aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments.

Der Bundesrat hatte am 26. Juni 2024 entschieden, 500 Millionen Franken bereitzustellen, um den Schweizer Privatsektor stärker in den Wiederaufbau der Ukraine einzubinden. Diese Massnahmen sind Bestandteil des Länderprogramms Ukraine 2025 - 2028 der Schweiz, das derzeit finalisiert wird. Das Programm sieht insgesamt 1,5 Milliarden Franken vor, um die Ukraine mit unterschiedlichen Instrumenten der internationalen Zusammenarbeit zu unterstützen.

Quelle: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

29.1.2025

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