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Verlängerung der Rahmenverträge «Public Clouds Bund»: Beschwerde eingegangen

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Symbolbild Pixabay

Die Bundesverwaltung hat am 12. September 2025 die Verlängerung der Rahmenverträge mit den fünf Public-Cloud-Anbietern publiziert. Damit sollte während maximal 5 Jahren der nahtlose Übergang zur geplanten Swiss Government Cloud ermöglicht werden. Nun ist zum Verfahren eine Beschwerde eingegangen. Dies bedeutet, dass die geplante Verlängerung vorerst nicht erfolgen kann.

Die Rahmenverträge «Public Clouds Bund» laufen bis August 2026. Die Swiss Government Cloud (SGC) wird voraussichtlich ab 2027 für die Migration von heutigen Cloud-Anwendungen zur Verfügung stehen. Die Migrationsarbeiten sollen innert vier Jahren abgeschlossen sein. In Zukunft sollen Clouddienste beim Bund über die SGC bezogen werden können.

Sobald die SGC bereit ist, werden keine neuen Bezüge über die Rahmenverträge «Public Clouds Bund» erfolgen. Mit der übergangsweisen Verlängerung der Rahmenverträge «Public Clouds Bund» (siehe Publikation auf simap.ch) möchte der Bund den Ämtern und Departementen die nötige Planungssicherheit für den Bezug von Public-Cloud-Diensten geben. Zum einen gilt es, die Versorgungslücke vor Start der SGC zu schliessen, zum anderen ermöglicht die Verlängerung, dass betreffende Anwendungen der Bundesverwaltung weiterhin betrieben werden können. Die Verlängerung schafft entsprechend den Raum für geregelte Migrationen der bestehenden Anwendungen auf die SGC bis maximal August 2031.

Mit der SGC baut das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT in den nächsten Jahren eine neue Hybrid-Multi-Cloud-Infrastruktur auf. Diese vereint künftig Cloud-Services von mehreren etablierten Public-Cloud-Anbietern mit einer Private Cloud, die in den Rechenzentren des Bundes betrieben wird.

Die Bundesverwaltung setzt gemäss ihrer Cloud-Strategie vom Dezember 2020 auf einen Mix aus Private-Cloud-Diensten, die in den Rechenzentren des Bundes betrieben werden, und aus Public-Cloud-Diensten, die bei Dritten bezogen werden. Mit Public-Cloud-Diensten hat der Bund Zugang zu hochskalierbarer Infrastruktur und einer breiten Palette neuer Technologien. Der Abruf von Leistungen ist in der Verlängerung wie auch in der ursprünglichen Ausschreibung optional. Bezüge aus den bestehenden Rahmenverträgen sind noch bis August 2026 möglich.

Die gegen die geplante Verlängerung der Rahmenverträge erhobene Beschwerde wird zurzeit bearbeitet. Das Bundesverwaltungsgericht wird zu gegebener Zeit darüber entscheiden.

Quelle: Die Schweizerische Bundeskanzlei BK

13.10.2025


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