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Vernehmlassung zur Teilrevision der Postverordnung

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Schweizer Post

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Bild ZVG Schweizer Post

Die Post soll künftig mehr Flexibilität bei der Hauszustellung von Briefen, Paketen und Tageszeitungen erhalten. Auch soll die Grundversorgung dem hohen Digitalisierungsgrad von Bevölkerung und Unternehmen stärker Rechnung tragen und um digitale Angebote erweitert werden. Der Bundesrat hat am 16. April 2025 eine entsprechende Revision der Postverordnung in die Vernehmlassung geschickt.

Die Teilrevision der Postverordnung soll es der Post ermöglichen, ihre Abläufe betriebswirtschaftlich zu optimieren und damit die Grundversorgungsdienste effizienter und kostengünstiger zu erbringen. Die Qualitätsvorgaben für die Laufzeiten von Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen sollen in der Grundversorgung auf 90 Prozent herabgesetzt werden (heute: Briefe 97%, Pakete und abonnierte Tageszeitungen 95%). Dadurch erhält die Post in Spitzenzeiten wie Weihnachten oder Black Friday mehr Handlungsspielraum. Weiter will der Bundesrat die Post zur Zustellung in ganzjährig bewohnte Siedlungen verpflichten, und nicht, wie seit 2021 vorgeschrieben, in ganzjährig bewohnte Häuser.

In der künftigen Grundversorgung wird ein stärkerer Fokus auf digitale Inhalte gelegt. Diese soll im Zahlungsverkehr auch ein für Online-Zahlungen akzeptiertes Zahlungsmittel (z. B. Debitkarte oder Bezahl‑App) beinhalten und den digitalen Zugang zum elektronischen Zahlungsverkehr (E-Banking) vorsehen. Im Bereich der Postdienste ergänzt ein digitaler Zustellkanal die Grundversorgung, ohne die physische Zustellung zu ersetzen. Die neuen Angebote erfüllen eine Brückenfunktion zwischen physischen und digitalen Dienstleistungen in einem zunehmend digitalisierten Umfeld.

Die Vernehmlassung dauert bis am 6. August 2025.

Hintergrund

Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 den Bericht des UVEK zur künftigen Ausgestaltung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten zur Kenntnis genommen. Das UVEK wurde beauftragt, ihm eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postverordnung zu unterbreiten. Die Massnahmen sollen die finanzielle Last der Grundversorgung bis zum Inkrafttreten des revidierten Postgesetzes abfedern und damit die eigenwirtschaftliche Finanzierung der Grundversorgung temporär stabilisieren. Dies vor dem Hintergrund der massiven Abnahme der Anzahl physisch zugestellter Briefe.

Webseite zur Vernehmlassung (Bericht, Erlasstexte, etc.)

Quelle: Bundesrat

16. 4.2025

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