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Verschiedene Hindernisse beim Ausbau der Grosswasserkraft

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Wasserkraft

Wasserkraft

Symbolbild by Pixabay

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Juni 2025 den Bericht zum Postulat 23.3006 «Potenzial für Erneuerungen und Erweiterungen bei der Grosswasserkraft» der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) gutgeheissen. Der Bericht zeigt, dass ein erhebliches Ausbaupotenzial besteht. Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem Auslaufen der Konzessionen, umweltrechtlichen Vorschriften und der Rentabilität sowie allfällige Einsprachen stehen einer Ausschöpfung des Potenzials jedoch entgegen.

Zur Erhebung der Ausbaupotenziale bei der Grosswasserkraft hat das Bundesamt für Energie zusammen mit dem Schweizerischen Wasserwirtschaftsverband eine Umfrage bei den Betreibern und den Kantonen durchgeführt. Abgefragt wurden Angaben zur Anlage, zu bereits durchgeführten sowie zu möglichen künftigen Erneuerungen und Erweiterungen. Neben dem energetischen Potenzial der Massnahmen lieferten die Betreiber auch Angaben zu den Investitionskosten, sowie eine Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit und Realisierungswahrscheinlichkeit der Massnahmen. Von den 190 Grosswasserkraftwerken (installierte Leistung grösser 10 MW) gingen in der Umfrage Rückmeldungen zu 82 Kraftwerken ein, davon gaben 61 Kraftwerke ein Potenzial für Erneuerungen und Erweiterungen an.

Bedeutendes theoretisches Potenzial für höhere Wasserstromproduktion

Gemäss Umfrage entspricht das gesamte Erneuerungs- und Erweiterungspotenzial einer Jahresproduktion von 1351 Gigawattstunden (GWh). Dies entspricht dem jährlichen Strombedarf von rund 270 000 durchschnittlichen Haushalten in der Schweiz.

Davon entfallen 1254 GWh auf Erweiterungen wie Staumauererhöhungen, die Fassung neuer Zuflüsse oder die Erhöhung der Ausbauwassermenge und der Leistung. Allerdings sind diese Massnahmen mit zusätzlichen Eingriffen in die Umwelt verbunden. Erneuerungsmassnahmen wie Ausrüstungsersatz haben ein Potenzial von lediglich 97 GWh pro Jahr.

Hindernisse für die Realisierung

Vom Gesamtpotenzial können gemäss Angaben der Betreiber nur knapp 2 Prozent des identifizierten Potenzials (24 GWh pro Jahr) ohne Förderung realisiert werden. Dabei handelt es sich um Massnahmen, die zum Erhalt der Betriebsfähigkeit ohnehin gemacht werden müssen, wie der Ersatz von Turbinen und Generatoren oder Dotierwassernutzungen (Nutzung von Restwasser). 792 GWh pro Jahr sind gemäss Einschätzung der Betreiber aufgrund der erwarteten Markterlöse nicht rentabel. Sie können aber dank den heute bestehenden Förderinstrumenten realisiert werden. Weitere 430 GWh pro Jahr können nur realisiert werden, wenn die Förderung ausgebaut wird oder die Marktbedingungen sich verbessern. Bei den restlichen Projekten liegen keine Angaben zur Wirtschaftlichkeit vor.

Als Hindernisse für die Realisierung des vorhandenen Potenzials nennen die Betreiber Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Konzessionen, umweltrechtliche Themen wie Restwassermengen, Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen und Schutzgebiete von nationalem Interesse, Beschwerden und Einsprachen sowie die fehlende Rentabilität.

Wie im Postulat verlangt, analysiert der Bericht lediglich Erneuerungen und Erweiterungen von bestehenden Grosswasserkraft-Anlagen. Das Potenzial von Neuanlagen wurde nicht untersucht.

Quelle: Bundesrat

16.6.2025


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