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Verzicht auf Datenabgleich bei Kontrollschildern im Kanton Aargau

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Symbolbild by Pixabay

Der Aargauer Regierungsrat hat die Botschaft zur Änderung des Polizeigesetzes für die dritte Beratung im Grossen Rat verabschiedet. In der zweiten Beratung vom 12. Dezember 2023 war insbesondere § 36b Abs. 2 lit. a des Polizeigesetzes (PolG) umstritten. Dieser regelt den Einsatz automatischer Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV), konkret den Abgleich erfasster Kontrollschilder mit polizeilichen Fahndungsregistern.

Der Regierungsrat wartete mit der Botschaft zur dritten Beratung auf ein Bundesgerichtsurteil zum Luzerner Polizeigesetz, das nun vorliegt. Auf Basis dieses Urteils schlägt der Regierungsrat vor, auf die umstrittene Bestimmung zum Datenabgleich zu verzichten. Eine solche Regelung ist gemäss Urteil des Bundesgerichts unverhältnismässig und kann nicht im kantonalen Recht, sondern nur im Bundesrecht als strafprozessuale Massnahme erfolgen.

Alle weiteren Teile der Änderung von § 36b PolG entsprechen dem Beschluss des Grossen Rats vom 12. Dezember 2023.

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Botschaft an den Grossen Rat: GR 25.99

Quelle: Kanton Aargau

12. 4.2025

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