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Vierte Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz – Vereinigtes Königreich zum Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger

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Arbeitsmarkt

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Symbolbild Pixabay

Am 13. November 2025 fand die vierte Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz – Vereinigtes Königreich zum Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger statt. Die Parteien sind übereingekommen, die Bestimmung des Abkommens, die Dienstleistungserbringende zur Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit im Hoheitsgebiet des anderen Staates berechtigt, nicht zu verlängern. Dieser Entscheid gilt für Verträge, die vor 2021 abgeschlossen wurden.

Das im Jahr 2019 geschlossene Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich zum Schutz der erworbenen Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union – das sogenannte Citizens’ Rights Agreement (CRA) – ermöglicht die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung ohne Bewilligung während bis zu 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Dies betrifft Verträge, die vor dem 1. Januar 2021 abgeschlossen wurden und mit deren Ausführung vor diesem Stichtag begonnen wurde. Die entsprechende Bestimmung gilt noch bis zum 31. Dezember 2025. Die Schweiz und das Vereinigte Königreich sind jedoch übereingekommen, den festgelegten Anwendungszeitraum nicht zu verlängern, da die Dienstleistungserbringenden beider Staaten seit Inkrafttreten des Abkommens kaum von dieser Bestimmung Gebrauch gemacht haben.

Dienstleistungserbringende aus der Schweiz und dem Vereinigten Königreich können weiterhin neue Dienstleistungen im Hoheitsgebiet des anderen Staates erbringen gemäss dem Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern. Das sogenannte Services Mobility Agreement (SMA) wurde kürzlich bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.

Quelle: Staatssekretariat für Migration SEM

13.11.2025

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