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Waffenplatz Brugg: Aufwertung der Naturschutzzone Auschachen in Folge des Neubaus eines Munitionsmagazins

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Waffenplatz Brugg

Waffenplatz Brugg

Bild ZVG VBS

Im Herbst 2025 haben der Kanton Aargau, die Stadt Brugg, Pro Natura Aargau, das Waffenplatzkommando Brugg und armasuisse eine Vereinbarung unterzeichnet, um das Waffenplatzgelände bei der Naturschutzzone Auschachen in Brugg (AG) aufzuwerten. Ein Teil der ökologischen Aufwertungen dient als Ausgleich für den kürzlich realisierten Neubau eines Munitionsmagazins.

Die Aufwertung der Naturschutzzone Auschachen wurde vom Waffenplatzkommando und armasuisse gemeinsam mit der Wasserschlosskommission geplant, vertreten durch den Kanton Aargau, die Stadt Brugg und Pro Natura Aargau. Ziel ist die Förderung von Amphibienlebensräumen bei gleichzeitiger Sicherstellung der militärischen Nutzung. Eine Vereinbarung zwischen armasuisse, dem Waffenplatz Brugg und den beteiligten Partnern legt die neue Flächenaufteilung fest und definiert, wo Renaturierung beziehungsweise Ausbildung Priorität hat.

Militärische Nutzung bleibt bestehen

In der Zone 1 (Flächenplan) hat das nationale militärische Nutzungsinteresse, gemäss Sachplan Militär, Vorrang gegenüber dem kantonalen Schutzinteresse. Die Armee ist daher überwiegend in dieser Zone aktiv. Hier hat armasuisse für die Armee ein Munitionsmagazin der neusten Generation realisiert. Es ersetzt die in die Jahre gekommenen, bestehenden Munitionsmagazine auf dem Waffenplatz Brugg, welche nicht mehr den modernen Sicherheitsanforderungen genügen. Der Neubau ermöglicht der Truppe, ihre Munition sicherer als bisher zu lagern. Trotz überwiegender Nutzung durch das Militär, wird in dieser Fläche eine Extensivierung angestrebt. Eine erste Teilfläche wurde bereits realisiert.

Ökologischer Lebensraum wird vergrössert

Die Zone 2 nutzt die Armee nur zu einem kleinen Teil. Der Grossteil der Fläche wird vom Kanton unterhalten und gilt als Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Die Zone 3 wird auf der gesamten Fläche neu ökologisch aufgewertet. Es wurden neue Tümpel, Ruderalflächen, Hecken und Kleinstrukturen angelegt. Diese vergrössern den Lebensraum für heimische Amphibien, wie beispielsweise den gefährdeten Laubfrosch. Die neu realisierte Aufwertung in der Zone 3 dient teilweise auch als ökologische Ersatz- und Ausgleichsmassnahme für den Neubau in der militärisch genutzten Zone 1. Die Massnahmen gehen über das erforderliche Mindestmass hinaus und schaffen somit einen ökologischen Mehrwert. Mit dieser Vereinbarung haben die Vertragsparteien eine ausgewogene Lösung gefunden, die sowohl die militärische Ausbildung als auch die kantonalen Naturschutzinteressen gleichermassen berücksichtigt.

Quelle: Bundesamt für Rüstung armasuisse

17.12.2025


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