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WEKO: Verdacht über Submissionsabreden im Kanton Jura

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Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnete eine neue Untersuchung zu allfälligen Abreden im Hoch- und Tiefbau. Sie führte Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen durch.

Die WEKO hat Hinweise zu mutmasslichen Submissionsabreden von sechs Unternehmen im Kanton Jura. Es besteht der Verdacht, dass diese Unternehmen ihre Offerten und Preise während mehreren Jahren für Beschaffungen der öffentlichen Hand und Privaten koordinierten. Betroffen sind Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau. Im Rahmen der Untersuchung ist zu prüfen, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen. Eine Untersuchung dauert in der Regel zwei Jahre.

Sprechen sich Anbieterinnen untereinander ab, zu welchem Preis sie offerieren und wem sie einen Beschaffungsauftrag zuteilen wollen, treffen sie kartellrechtlich unzulässige Submissionsabreden. Submissionsabreden erhöhen die Preise, machen Unternehmen ineffizient und wirken innovationshemmend. Sie belasten damit die Wirtschaft und die öffentliche Hand. Die WEKO untersuchte in den letzten Jahren mehrere Submissionskartelle.

Für die Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Wettbewerbskommission WEKO

20.11.2025


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