Weniger neue Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen in der zweiten Jahreshälfte 2024
In der zweiten Jahreshälfte 2024 belief sich die Zahl der neuen miet- oder pachtrechtlichen Schlichtungsverfahren auf 17'074. Im Vergleich zum vorangegangenen Semester wurden 8'276 weniger neue Verfahren eingeleitet. Die Schlichtungsbehörden erledigten in der Berichtsperiode 19'208 Verfahren. Die Mietzinserhöhungen waren schweizweit der häufigste Grund bei den Erledigungen der Verfahren.
Nachdem die Anzahl der neuen Verfahren im Jahr 2023 stark angestiegen war und im ersten Semester 2024 auf einem hohen Stand verblieb, zeigt sich in der zweiten Jahreshälfte 2024 ein Rückgang der Neueingänge von 32,65 Prozent.
In 24 von 26 Kantonen war die Zahl der Neueingänge rückläufig. Zusammen mit den Neueingängen hatten die Schlichtungsbehörden in der Berichtsperiode 29'854 Verfahren zu behandeln. Davon wurden 19'208 miet- oder pachtrechtliche Verfahren zwischen Juli und Dezember 2024 erledigt. Ende 2024 verblieben 10'646 Pendenzen; gegenüber dem 30. Juni 2024 gingen die Pendenzen um 2'188 Fälle zurück.
In 11'063 Fällen (57,6 Prozent der erledigten Verfahren) wurde eine Einigung zwischen den Parteien durch Vergleich, Klageanerkennung oder vorbehaltlosen Klagerückzug erzielt. In 2'378 Fällen (12,4 Prozent) konnten sich die Parteien nicht einigen, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte. 4'630 Fälle (24,1 Prozent) wurden durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt, und in 25 Fällen wurde ein Mediationsverfahren durchgeführt, bei dem eine unabhängige Person vermittelte. Diese Mediationsverfahren ersetzten die Schlichtungsverfahren und wurden ausschliesslich im Kanton Bern gemeldet.
Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2'000 Franken wurden in der Berichtsperiode 58 Entscheide gefällt (0,3 Prozent der erledigten Verfahren). 753 Urteilsvorschläge wurden von den Parteien angenommen (3,9 Prozent der erledigten Verfahren). 326 Urteilsvorschläge wurden abgelehnt, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte (1,7 Prozent der erledigten Verfahren).
Hauptgründe der erledigten Schlichtungsverfahren
Mietzinserhöhungen machten mit 24,64 Prozent (4'733 Fälle) schweizweit den grössten Anteil der erledigten Verfahren aus, wie auch in den Vorsemestern. In der zweiten Jahreshälfte 2024 standen jedoch in vielen Kantonen andere Gründe im Vordergrund, so zum Beispiel die Forderung auf Zahlung, die ordentliche Vertragskündigung und die Erstreckung des Mietverhältnisses. In acht Kantonen (BL, BS, FR, GE, NE, VD, VS und ZH) blieben Mietzinserhöhungen weiterhin die am häufigsten erledigten Fälle.
Die Einigungsquote bei Mietzinserhöhungen lag schweizweit bei 83,5 Prozent, was den Quoten der Vorsemester entspricht. Ordentliche Vertragskündigungen (12,23 Prozent) sowie die Forderungen auf Zahlung (9,78 Prozent) waren die zweit- und dritthäufigsten Gründe für die erledigten Schlichtungsverfahren.
Rolle der Schlichtungsbehörden
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem richterlichen Entscheidungsverfahren ein Schlichtungsversuch durch eine Schlichtungsbehörde durchgeführt. Bei Streitigkeiten im Bereich Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person sowie einer paritätischen Vertretung von Mietern und Vermietern. Das Verfahren folgt der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).
Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen BWO
15. 4.2025