World Economic Forum 2025: Armee zum Konferenzschutz im Einsatz
Die Schweizer Armee unterstützt den Kanton Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen für das Jahrestreffen des World Economic Forums (WEF) in Davos. Am Montag rückte das Gros der Truppe zum Militärdienst ein.
Bereits in der Vorweihnachtszeit haben Armeeangehörige erste Arbeiten zugunsten der Sicherheit für das bevorstehende WEF-Jahrestreffen 2025 aufgenommen. Ein Teil der heute einrückenden Armeeangehörigen wird für das Jahrestreffen vom 20. bis 24. Januar im Kanton Graubünden eingesetzt und schützt unter anderem wichtige Infrastruktureinrichtungen. Der andere Teil erbringt in allen Landesteilen Leistungen zur Wahrung der Lufthoheit, in der Logistik sowie zur Führungsunterstützung.
Die Schweizer Armee erfüllt mit ihrem Einsatz die Verpflichtungen des Bundes zur Unterstützung der zivilen Behörden zur Bewältigung von Spitzenbelastungen bei Aufgaben von nationaler oder internationaler Bedeutung und zum Schutz von völkerrechtlich geschützten Personen. Das eidgenössische Parlament hat für den militärischen Assistenzdienst vom 14. bis längstens 30. Januar eine Obergrenze von 5000 Armeeangehörigen festgelegt.
Einsatzverantwortung bei den zivilen Behörden
Der Assistenzdienst der Armee erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip – die Einsatzverantwortung liegt bei den zivilen Behörden des Kantons Graubünden. Gesamteinsatzleiter ist der Kommandant der Kantonspolizei Graubünden, Oberst Walter Schlegel. Der Chef des Kommandos Operationen, Korpskommandant Laurent Michaud, verantwortet als Kommandant des Sicherungseinsatzes die Führung der militärischen Einsatzkräfte. Im Assistenzdienst sind Armeeangehörige befugt, polizeiliche Zwangsmassnahmen zur Erfüllung der jeweiligen Aufträge einzusetzen. Dazu werden sie in den nächsten Tagen vorbereitet.
Sicherung des Luftraumes
Die Wahrung der Lufthoheit ist eine Bundesaufgabe und in der Verantwortung der Armee. Die Luftwaffe verstärkt den Luftpolizeidienst und führt Überwachungsflüge zugunsten des Kantons Graubünden und Lufttransporte völkerrechtlich geschützter Personen durch. Mit einem ausgebauten Radarsystem zur verstärkten Luftraumüberwachung, verstärktem Luftpolizeidienst unter anderem mit permanent patrouillierenden, bewaffneten Kampfjets sowie mit bodengestützter Luftverteidigung wird die Sicherheit im Luftraum gewährleistet. Dies in enger Zusammenarbeit mit den Partnern aus Österreich und Italien.
Die Einschränkungen für den Luftraum über Davos in einem Radius von 25 nautischen Meilen (zirka 46 Kilometer) gelten am Freitag, 17. Januar 2025, von 10.00 bis 17.00 Uhr Lokalzeit und vom Montag, 20. Januar 2025, 08.00 Uhr Lokalzeit, durchgehend bis Samstag, 25. Januar 2025, 17.00 Uhr Lokalzeit. An- und Abflüge zu den Regionalflugplätzen und Heliports richten sich nach besonderen Regeln und Verfahren, welche von der Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ausgearbeitet wurden. Alle Flüge sind bewilligungspflichtig. Die Akkreditierung der Piloten sowie der Luftfahrzeuge sind Voraussetzung für die Bewilligung. Detaillierte Informationen und Unterlagen sind auf der Webseite des BAZL zu finden. Die Regelungen für Flüge mit Modellflugzeugen, Drohnen, Deltaseglern oder Gleitschirmen sind in der Zuständigkeit der Kantonspolizei des Kantons Graubünden.
Quelle: Gruppe Verteidigung
14.1.2025