Zivile Staatsluftfahrt: Neue Verordnung für Flüge der Blaulichtorganisationen
Die geltende Praxis in einer eigenständigen Verordnung für bemannte und unbemannte Staatsflüge abbilden: So lautet das Ziel der neuen Verordnung über die zivile Staatsluftfahrt. Dabei geht es um Flüge im Zoll- und Polizeidienst sowie zur Suche, Rettung und Gefahrenabwehr. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) unterbreitet den Verordnungsentwurf den interessierten Kreisen zur Anhörung.
Ein Rettungseinsatz mit dem Helikopter nach einem Skiunfall; die Polizei sucht eine vermisste Person mit einer Drohne; die Feuerwehr bekämpft einen Waldbrand aus der Luft: Diese Einsätze sollen in der neuen Staatsluftfahrtverordnung abgebildet werden.
Die bestehenden nationalen rechtlichen Grundlagen sind unvollständig und nicht mehr zeitgemäss. So sind etwa die unbemannten Staatsluftfahrzeuge – wie die von der Polizei oder Feuerwehr eingesetzten Drohnen – bisher gesetzlich nicht geregelt.
Deshalb beabsichtigt das BAZL, basierend auf der heutigen Praxis die Rechtsgrundlagen zu aktualisieren und in einer neuen Verordnung festzuhalten.
Rettungsflüge auch künftig mit einmotorigen Helikoptern möglich
Der Verordnungsentwurf belässt die Anforderungen an die Flugleistungsklassen für Rettungsflüge mit Helikoptern auf dem bisherigen Stand. Das heisst, dass in der Schweiz auch künftig Rettungsflüge mit einmotorigen Helikoptern stattfinden können.
Der Verordnungsentwurf sieht in einzelnen Bereichen eine Annäherung an die Standards der Zivilluftfahrt vor: Dies betrifft zum Beispiel Nachtflüge, für welche das BAZL die Verwendung von zertifizierten Nachtsichtgeräten vorschreiben möchte. Der Einsatz solcher Geräte erhöht die Flugsicherheit; verschiedene Flugbetriebe verwenden sie bereits. Weiter will das BAZL die Sichtminima an die europäischen Vorgaben anpassen. Das Ziel: Die Besatzung und die Patienten vor Kollisionen mit Hindernissen oder anderen Luftfahrzeugen zu schützen.
Das BAZL schlägt überdies vor, das Lizenz- und Ausbildungswesen für Pilotinnen und Piloten sowie die Zulassung und den Unterhalt der Luftfahrzeuge formell den europäischen Regeln der Zivilluftfahrt zu unterstellen. Damit gibt sich die Schweiz eine Rechtsgrundlage, um Besatzungen und Luftfahrzeuge ohne weitere Formalitäten sowohl in der zivilen Staats- als auch in der Zivilluftfahrt einzusetzen. Das bedeutet, dass beispielsweise der gleiche Helikopter mit derselben Besatzung nach einem Feuerwehreinsatz unmittelbar danach einen Flug mit Touristen durchführen kann.
Stakeholder Konsultation bis Ende August
Am 25. Juni 2025 eröffnet das BAZL die Stakeholder Konsultation. Die betroffenen Unternehmen, Blaulichtorganisationen und Behörden können bis Ende August zum Verordnungsentwurf Stellung nehmen. Danach wird das BAZL den Entwurf finalisieren und dem Bundesrat zur Verabschiedung vorlegen.
Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
26.6.2025