Zivilklage in New York: Gericht lehnt Klage von Credit Suisse-AT1-Klägern ab
Das zuständige Gericht (United States District Court) in New York hat die Zivilklage einer Gruppe von AT1-Gläubigern gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft in der Höhe von 370 Millionen US-Dollar abgelehnt.
Die Zivilklage wurde am 6. Juni 2024 im Zusammenhang mit der Abschreibung der AT1-Instrumente der Credit Suisse eingereicht. Mehrere internationale Investorinnen und Investoren hatten Verluste im Zusammenhang mit den abgeschriebenen AT1-Instrumenten vor Gericht geltend gemacht.
Im Entscheid vom 30. September 2025 ist das zuständige Gericht in New York der Argumentation der Schweizerischen Eidgenossenschaft gefolgt und hat bestätigt, dass die Eidgenossenschaft aufgrund der Staatenimmunität in dieser Angelegenheit nicht der Gerichtsbarkeit der USA unterliegt.
Mit dem Entscheid des Gerichts ist das Verfahren in New York abgeschlossen. Der Entscheid kann innert 30 Tagen beim zuständigen Berufungsgericht angefochten werden.
Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
1.10.2025