Zweimal Ja zu den beiden Gesetzesänderungen im Kanton Luzern
Die Luzerner Stimmberechtigten haben über zwei kantonale Vorlagen entschieden: Die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes wurde deutlich, die Initiative zur Änderung des Spitalgesetzes knapp angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 29,31 Prozent (Finanzausgleich) respektive 29,44 Prozent (Spitalgesetz).
Am 18. Mai 2025 haben die Luzernerinnen und Luzerner über die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes sowie die Änderung des Spitalgesetzes abgestimmt.
Deutliches Ja zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes
Mit einem Ja-Anteil von 86,95 Prozent haben die Luzerner Stimmberechtigten am heutigen Abstimmungssonntag der Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes zugestimmt. «Diese deutliche Zustimmung freut den Regierungsrat und ist ein wichtiges Zeichen für unseren Finanzausgleich, welcher dank dem Abstimmungsresultat mit gezielten Änderungen stabilisiert werden kann», sagt Reto Wyss, Regierungspräsident und Finanzdirektor des Kantons Luzern. «Mit dem heutigen Ja bleibt auch die Solidarität zwischen den Gemeinden gewährleistet», so Reto Wyss weiter.
Die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes beinhaltet drei gewichtige Änderungen. Neu gilt eine Wachstumsbegrenzung des Ressourcenausgleichs von 10 Prozent pro Jahr. Weiter wird der Lastenausgleich vom Ressourcenausgleich entkoppelt. Neu muss der Lastenausgleich nicht mehr mindestens 50 Prozent vom Ressourcenausgleich betragen. Zudem werden neu alle Gebergemeinden gleich abgeschöpft. Dank dem Ja des Luzerner Stimmvolks treten die Bestimmungen per 1. Juni 2025 in Kraft. Damit ist sichergestellt, dass der Finanzausgleich 2026 nach neuem Recht erstellt werden kann. Die Arbeiten für die Totalrevision des Finanzausgleichs werden zügig angegangen.
Änderung des Spitalgesetzes wird knapp angenommen
Die Luzerner Stimmbevölkerung hat sich für eine Revision des Spitalgesetzes ausgesprochen und zwar mit 51,72 Prozent. Das bedeutet, dass die medizinische Grund- und Notfallversorgung an den drei Standorten des Luzerner Kantonsspitals LUKS - also Luzern, Wolhusen und Sursee - neu gesetzlich verankert ist. Das LUKS wird per Gesetz verpflichtet, an seinen drei Standorten die folgenden Bereiche abzudecken und anzubieten:
• Innere Medizin
• Allgemeine Chirurgie
• Gynäkologie/Geburtshilfe
• Anästhesie
• Intensivpflege auf dem Niveau einer Überwachungsstation (Intermediate Care Unit)
• eine interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stundenbereitschaft, wobei die Leistungen auch ambulant erbracht werden können
Gesundheits- und Sozialdirektorin Michaela Tschuor: «Ich freue mich über das Ja der Luzernerinnen und Luzerner. Mit dem neuen Spitalgesetz werden Verbindlichkeit und Klarheit geschaffen.» Die Flexibilität, die es für den Wandel im Gesundheitswesen braucht, wird gewahrt. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass vom definierten Leistungsangebot abgewichen werden kann – z.B. bei einem Fachkräftemangel oder bei sinkender Qualität bei einer Fachrichtung. In diesem Fall muss der Regierungsrat die zuständige parlamentarische Kommission vorgängig konsultieren.
Die Zustimmung zur Spitalgesetzrevision löst keine Kosten aus, die es nicht bereits heute gibt oder die bereits eingeplant sind. Mit dem neuen Spitalgesetz werden keine konkreten Projekte bewilligt und es entstehen keine zusätzlichen Ausgaben. Es schafft vielmehr ein rechtliches Fundament, auf dem zukünftige Entwicklungen – wie etwa der Bau oder Umbau von Spitalbauten – geplant, gesteuert und priorisiert werden können. Diese Entscheide erfolgen auch weiterhin über separate politische Prozesse sowie Finanzierungsentscheide.
Alle Abstimmungsresultate basieren auf den provisorischen Schlussresultaten vom 18. Mai 2025 von 12.00 Uhr.
Quelle: Staatskanzlei Luzern
19.5.2025