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Zwischenbericht zum Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung

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Food Waste

Food Waste

Symbolbild Pixabay

Der Bundesrat hat am 6. Mai 2026 eine erste Bilanz zu seinem Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung gezogen und den Bericht dazu gutgeheissen. Zwischen 2022 und 2025 wurden Fortschritte erzielt. Zusätzlicher Handlungsbedarf ist aber nötig. Für die nächste Phase des Aktionsplans sind daher weitere Massnahmen geplant.

Der Bundesrat hat 2022 den Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung mit dem Ziel verabschiedet, die vermeidbaren Lebensmittelverluste bis 2030 gegenüber 2017 zu halbieren. In der ersten Phase (2022-2025) standen freiwillige, eigenverantwortliche Initiativen der Wirtschaft im Vordergrund. Ein zentrales Element ist dabei die branchenübergreifende Vereinbarung, die eine positive Dynamik ausgelöst hat: 37 Unternehmen und Organisationen engagieren sich gemeinsam gegen die Verschwendung von Lebensmitteln (sog. «food waste»).

Messbare Fortschritte

Am 6. Mai 2026 hat der Bundesrat den Zwischenbericht zur ersten Phase gutgeheissen. Die Ergebnisse zeigen, dass ein systematisches Monitoring sowie gezielte betriebliche Massnahmen zur Verminderung von Lebensmittelverlusten beitragen. Gemäss Schätzung der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften gingen die Lebensmittelverluste in der Schweiz von 2017 bis 2024 um rund 5 Prozent zurück. Gross waren die Reduktionen besonders im Detailhandel sowie in der Gastronomie bei jenen Unternehmen, die ihre Lebensmittelverluste messen. Dennoch wurde der im Aktionsplan für 2025 vorgesehene Richtwert von 25 Prozent verfehlt. Dies, da die bereits ergriffenen Massnahmen mehr Zeit brauchen, bis sie ihre volle Wirkung entfalten. Zudem fehlt teilweise noch die Breitenwirkung, und es sind stärkere Anstrengungen bei den Haushalten erforderlich.

Drei Handlungsfelder für die nächste Phase

Der Bundesrat hat für die nächste Phase Weiterentwicklungen der Massnahmen vorgesehen. Er setzt weiterhin auf freiwillige, eigenverantwortliche Initiativen. So sollen noch mehr Akteure als bisher in den Aktionsplan und seine Massnahmen eingebunden werden. Weiter geht es darum, die Datengrundlagen, beispielsweise in der Landwirtschaft, zu verbessern und die Haushalte für die Thematik der Lebensmittelverluste vermehrt zu sensibilisieren. Der Bundesrat wird 2028 erneut über den Stand der Zielerreichung informiert.

Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU

6.5. 2026



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