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Zwischenbilanz zeigt: Analyse zur Lohngleichheit wird ungenügend durchgeführt

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Schweizer Franken

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Symbolbild by Pixabay

Mehr als die Hälfte der Unternehmen erfüllt ihre Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse nicht. Dies zeigt ein Bericht des Bundesamts für Justiz (BJ), den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. März 2025 zur Kenntnis genommen hat. Er will deshalb das Gleichstellungsgesetz (GlG) bereits bis Ende 2027 auf seine Wirksamkeit überprüfen.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist ein zentraler Bestandteil der Gleichstellung von Frau und Mann. Um diesen verfassungsrechtlichen Anspruch besser durchzusetzen, müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten seit dem 1. Juli 2020 betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchführen. Dies ist im Gleichstellungsgesetz (GlG) gemäss Beschluss des Parlaments vom 14. Dezember 2018 festgehalten.

Die Unternehmen haben drei Pflichten: Erstens müssen sie analysieren, ob es in ihrem Betrieb unerklärbare systematische Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern gibt. Zweitens muss eine unabhängige Stelle die Analyse überprüfen. Und drittens hat das Unternehmen die Mitarbeitenden über das Ergebnis der Analyse zu informieren.

Gestützt auf die Ergebnisse einer externen Studie kommt das Bundesamt für Justiz (BJ) in seinem Bericht über die Zwischenbilanz zur Umsetzung der Lohngleichheitsanalysepflicht zum Schluss, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen ihre Verantwortung nicht wahrnimmt. Diese Zwischenbilanz hat der Bundesrat dem Parlament in seinen Stellungnahmen zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen für ein wirksameres Gleichstellungsgesetz in Aussicht gestellt. An seiner Sitzung vom 7. März 2025 hat der Bundesrat vom Ergebnis dieser Zwischenbilanz Kenntnis genommen. In der externen Studie werden als mögliche Gründe fehlendes Problembewusstsein, fehlendes Wissen über die gesetzlichen Pflichten oder fehlende Sanktionen bei der Nichtumsetzung genannt.

Bundesrat will Wirkungsevaluation bereits Ende 2027 verabschieden

Ob die gesetzliche Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse zu mehr Lohngleichheit beiträgt, wird eine Wirkungsevaluation der entsprechenden Bestimmungen im GlG zeigen. Der Bundesrat möchte diese Evaluation möglichst rasch an die Hand nehmen. Deshalb hat er entschieden, seinen Bericht über die Wirkungsevaluation bereits Ende 2027 zu verabschieden. Ursprünglich war dies erst für das Jahr 2029 vorgesehen. Diese Evaluation wird zeigen, ob zur Erreichung der in der Verfassung festgehaltenen Lohngleichheit zusätzliche Massnahmen nötig sein werden.

Bericht des Bundesamts für Justiz

Schlussbericht der Berner Fachhochschule / PrivatePublicConsulting

Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

8.3.2025

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