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Japankäfer bei Gunzgen (SO) entdeckt – Massnahmen betreffen auch Teile des Kantons Aargau: Die eingeleiteten Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers betreffen auch den Südwesten des Kantons Aargau

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Japankäfer

Japankäfer

Foto Christian Schweizer. Bild ZVG AGROSCOPE

Im Rahmen von Überwachungsmassnahmen wurden in der Nähe der Autobahnraststätte Gunzgen nach vereinzelten Funden im Jahr 2024 auch dieses Jahr wieder wenige Japankäfer entdeckt.

Ende August 2024 wurden im Kanton Solothurn wenige Japankäfer (Popillia japonica) gefunden. Am 16. Juli 2025 wurden erneut einzelne Exemplare in einer Falle in der Nähe der Autobahnraststätte Gunzgen Süd nachgewiesen. Aufgrund der Fangzahlen und des Zeitpunkts ist davon auszugehen, dass sich eine kleine Population etablieren konnte.

Der Pflanzenschutzdienst des Kantons Aargau hat deshalb die Fallenüberwachung an der Kantonsgrenze intensiviert. Bisher wurden im Aargau keine Japankäfer nachgewiesen. Gestützt auf die Vorgaben des Bundes haben die kantonalen Pflanzenschutzdienste der betroffenen Kantone eine sogenannte Pufferzone mit einem Radius von sechs Kilometern um den Fundort ausgeschieden und für dieses Gebiet Massnahmen zur Tilgung und Verhinderung der Ausbreitung des Japankäfers verfügt.

Massnahmen für die betroffenen Aargauer Gemeinden

Bis und mit 30. September 2025 gilt für Teile der betroffenen Gemeinden Aarburg, Oftringen, Rothrist, Strengelbach, Vordemwald und Murgenthal:

• Das Herausführen von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der gesamten Pufferzone ist verboten. Ausgenommen ist gehäckseltes Material (bis max. 5 cm), sofern dieses beim Transport insektensicher (Maschenweite von max. 5 mm) abgedeckt ist. Die Lagerung eines solchen Pflanzenmaterials ausserhalb der Pufferzone muss in einer insektensicheren Infrastruktur (z. B. in einer geschlossenen Halle) erfolgen.

• Weiter dürfen keine Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Substrat aus der Pufferzone hinaustransportiert werden.

• Vom Verbot nicht betroffen sind pflanzliche Rüstabfälle, die über die reguläre Grünabfuhr in geschlossenen grünen Tonnen erfolgt.

• Vom Verbot ausgenommen ist getrocknetes (z. B. Heu) und siliertes Pflanzenmaterial, das von landwirtschaftlichen Flächen stammt.

Die betroffenen Gemeinden werden am Mittwochabend, 30. Juli 2025, 17 Uhr, bei einer Informationsveranstaltung des Kantons über das weitere Vorgehen informiert. Die Situation wird laufend überwacht und analysiert. Über allfällige Anpassungen oder weitere notwendige Massnahmen wird die Bevölkerung rechtzeitig informiert.

Japankäfer

Welchen Schaden richtet der Japankäfer an?

Der Schädling kann sowohl im Larvenstadium als Engerling wie auch als ausgewachsener Käfer beträchtliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, in öffentlichen Grünflächen und in Hausgärten verursachen. Die Engerlinge ernähren sich vor allem von Graswurzeln in feuchten Wiesen. Dabei schädigen sie die Grasflächen und der Rasen kann braun werden. Die adulten Käfer fressen an Blättern, Früchten und Blüten von rund 400 Wirtspflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Betroffen sind Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Waldbäume wie Ahorn, Buche oder Eiche. Oft bleiben nur die Gerippe zurück.

Wie Japankäfer erkennen?

Der Japankäfer hat im Gegensatz zum einheimischen Gartenlaubkäfer auf beiden Körperseiten fünf weisse Haarbüschel und am Hinterleib nochmals zwei weitere weisse Haarbüschel, die sich von blossem Auge gut erkennen lassen. Die Flügeldecken des Japankäfers sind kupferfarbig. Die Körperlänge beträgt circa einen Zentimeter. Die Flugzeit des Japankäfers dauert in der Regel von Juni bis September.

Quelle: Kanton Aargau

28.7.2025


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