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Krebspest breitet sich aus: Sperrgebiet in der Wyna erweitert: Betretungsverbot für den ganzen Flusslauf der Wyna im Kanton Aargau

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Kanton Aargau

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Bild ZVG Kanton Aargau

Die Krebspest hat sich an der Wyna weiter ausgebreitet. Deshalb erweitert der Kanton das seit Herbst 2025 bestehende Sperrgebiet: Es umfasst neu den ganzen Flusslauf der Wyna von der Kantonsgrenze bis zur Mündung in die Suhre. Das Sperrgebiet soll die einheimischen Flusskrebse schützen und eine weitere Ausbreitung der Krebspest verhindern.

Letztes Jahr wurden an der Wyna mehrere Edelkrebse gefunden, die von der Krebspest befallen waren. Die zu bekämpfende Tierseuche wird durch einen pilzähnlichen Erreger verursacht. Für einheimische Flusskrebse wie den Edelkrebs endet eine Infektion fast immer tödlich. Um die einheimischen Flusskrebse zu schützen und eine weitere Ausbreitung der Krebspest zu verhindern, hat der Kanton im betroffenen Abschnitt ein Sperrgebiet eingerichtet. Im Sommer 2026 wurde die Situation vor Ort erneut überprüft und es wurde festgestellt, dass sich die Krebspest weiter ausgebreitet hat. Deshalb hat der Kanton das Sperrgebiet erweitert: Es umfasst nun den gesamten Flusslauf der Wyna von der Kantonsgrenze abwärts bis zur Mündung in die Suhre.

Die Krebspest kann unbemerkt verschleppt werden

Infizierte Flusskrebse bilden grosse Mengen Sporen des Erregers und können so gesunde Tiere in der Nähe direkt anstecken. Die Sporen gelangen auch ins Wasser, wo sie viele Tage infektiös bleiben. Deshalb kann die Krebspest auch mit kontaminiertem Wasser verschleppt werden. Eine Weiterverbreitung ist auch indirekt möglich, beispielsweise durch feuchte Materialien wie Angelgeräte, Stiefel oder Netze oder durch badende Personen oder Tiere.

Im Sperrgebiet darf die Wyna nicht betreten werden

Um die weitere Verschleppung der Krebspest zu vermindern, gelten im Sperrgebiet folgende Regeln:

• Betreten Sie das Gewässer nicht.

• Lassen Sie Hunde nicht ins Wasser.

• Bringen Sie keine Krebse (weder lebend noch tot) aus der Wyna an andere Orte. Setzen Sie keine Krebse aus.

• Melden Sie Krebs-Funde bitte umgehend mit Foto an jagd_fischerei@ag.ch oder Tel. +41 62 835 28 50.

• Verwenden Sie beim Fischen keine Stiefel mit Filzsohlen. Material, das in Kontakt mit Bachwasser war, muss vor dem nächsten Einsatz in einem Gewässer korrekt desinfiziert oder ausreichend lange trocken gelagert werden.

• Vermeiden Sie es, Wasser oder Bodenmaterial aus der Wyna in andere Gewässer einzutragen oder flussaufwärts zu verschleppen.

Quelle: Kanton Aargau

19.8.2026


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