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Krebspest erfolgreich gestoppt: Sperrgebiet an der Pfaffnern wird aufgehoben

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Gesunder dohlenkrebs be Nachtkartierung

Gesunder dohlenkrebs be Nachtkartierung

Bild ZVG Kanton Aargau

Das seit 2024 bestehende Sperrgebiet zum Schutz der einheimischen Dohlen- und Edelkrebse an der Pfaffnern im Kanton Aargau kann aufgehoben werden. Seit mehreren Monaten wurde die Krebspest nicht mehr oberhalb der errichteten Sperren festgestellt. Deshalb hebt der Kanton die seuchen- und fischereipolizeilichen Massnahmen per 1. Juni 2026 auf.

Im Februar 2024 war in der Pfaffnern bei Rothrist erstmals Krebspest bei einheimischen Edelkrebsen nachgewiesen worden. Zum Schutz der verbliebenen Bestände von Dohlen- und Edelkrebsen wurde ein Sperrgebiet eingerichtet und im Juni 2025 aufgrund der weiteren Ausbreitung erweitert. Das Gebiet umfasst Abschnitte der Pfaffnern sowie mehrere Seitenbäche in den Gemeinden Rothrist und Vordemwald. Die Abteilung Wald hat zudem zwei Krebs-Wandersperren in der Pfaffnern errichtet. Diese Wandersperren sollten eine Weiterverbreitung des Krebspest-Erregers durch Wildtiere und Krebse verhindern.

Krebspest kann nicht mehr nachgewiesen werden

Die Entwicklung der Krankheit wurde seither intensiv überwacht. Seit Juni 2025 konnte die Krebspest oberhalb der errichteten Wandersperren weder in Krebsen noch in Wasserproben nachgewiesen werden. Im Frühjahr 2026 wurden zudem gesunde Dohlenkrebse festgestellt. Sämtliche untersuchten Wasserproben, auch aus dem ehemals betroffenen Gewässerlauf unterhalb der Sperren, waren negativ. Damit gilt die Ausbreitung der Seuche entlang der Pfaffnern derzeit als erfolgreich gestoppt. Ein weiteres Monitoring ist für Sommer 2026 vorgesehen.

Der Kanton hebt das Sperrgebiet und die Massnahmen deshalb per 1. Juni 2026 auf. Mit der Aufhebung des Sperrgebiets bestehen ab dem 1. Juni 2026 keine seuchen- oder fischereipolizeilichen Einschränkungen mehr entlang der betroffenen Gewässerabschnitte.

Der Kanton dankt allen Beteiligten herzlich für ihre Unterstützung bei der Bekämpfung der Krebspest. Ein besonderer Dank gilt den betroffenen Gemeinden, Fischereipächterinnen und -pächtern sowie den zahlreichen Personen vor Ort, die die Schutzmassnahmen mitgetragen und unterstützt haben. Dank diesem Engagement konnte ein wichtiger Beitrag zum Schutz der einheimischen Krebsbestände geleistet werden.

Quelle: Kanton Aargau

29.5.2026


Krebspest bleibt eine Gefahr für einheimische Flusskrebse

Die Krebspest ist eine für einheimische Flusskrebse tödliche Pilzerkrankung und gilt als zu bekämpfende Tierseuche. Besonders invasive, eingeschleppte Krebsarten können den Erreger verbreiten, ohne selbst schwer zu erkranken. Umso wichtiger bleibt der sorgfältige Umgang mit Gewässern und Ausrüstung, die mit verschiedenen Gewässern in Kontakt kommt. Zudem sollen keine Krebse ausgesetzt oder zwischen Gewässern umgesetzt werden.


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Weitere Informationen: www.ag.ch/krebspest

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