Luzerner Impulsprogramm ’24 ermöglicht Aufwertung von kantonalen Naturschutzgebieten
Im laufenden Jahr hatten Gemeinden einmalig die Möglichkeit, Beiträge an die Aufwertung kommunaler Naturschutzgebiete aus kantonalen Fördermitteln für Biodiversität und Klima zu erhalten. Trotz der begrenzten Programmlaufzeit wurde das Programm rege genutzt. Die letzten Umsetzungen sind noch im Gang.
Im Gegensatz zu nationalen Schutzgebieten sind die Gemeinden dafür zuständig, ihre kommunalen Schutzgebiete zu erhalten. Kommunale Schutzgebiete sind nicht selten von besonderem Wert und Schönheit und bilden ein wesentliches Element der Ökologischen Infrastruktur. Jede Luzerner Gemeinde verfügt über mindestens ein kommunales Naturschutzgebiet, oft mit Feuchtbiotop, Hecke, Feuchtwiese oder vergleichbaren Naturelementen bestückt. Kommunale Naturschutzgebiete dienen als wichtige Trittsteine für Flora und Fauna. Während die ordentliche Pflege von Werkhofmitarbeitenden, Landwirtinnen und Landwirten oder Naturschützerinnen und Naturschützern gemacht wird, fehlen bei umfangreicheren Sanierungs- oder Aufwertungsarbeiten nicht selten die nötigen Mittel.
Hier schuf das Impulsprogramm ’24 einmalig die Gelegenheit, innerhalb des Jahres 2024 dank Kantonsbeiträgen grössere Aufwertungen in Angriff zu nehmen. Ziel war die Aktivierung von lokalen Freiwilligen und Behörden für lokal initiierte, organisierte und umgesetzte Projekte.
Mit rund 300'000 Franken Projekte unterstützt
Trotz der kurzen Programmdauer war die Nachfrage gross: Nach Bekanntgabe im November 2023 konnten die verfügbaren Kantonsbeiträge im Gesamtumfang von rund 300'000 Franken bereits im April 2024 verbindlich zugesagt werden, mit durchschnittlich 18'000 Franken pro Projekt. Von 21 Anträgen wurden 17 bewilligt. Aktuell befinden sich die Aufwertungen entweder in der Umsetzung oder sind bereits realisiert. Neben der Ansaat von Blumenwiesen oder der Neuanlage von Hecken sind oft Weihersanierungen Hauptbestandteil der Aufwertungsprojekte. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Auch gut gepflegte Weiher können verlanden und müssen nach 20 bis 30 Jahren ausgebaggert werden – ein kostenintensiver Prozess, der mit dem jährlichen Pflegebudget nicht zu stemmen ist. Für solche und ähnliche Fälle schuf das Impulsprogramm ’24 eine wichtige Finanzierungshilfe.
Quelle: Staatskanzlei Kanton Luzern
22.11.2024