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PFAS-Belastung von wildlebenden Fischen in Aargauer Gewässern

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Kanton Aargau

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Bild ZVG Kanton Aargau

Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) hat im Rahmen eines kantonalen Monitorings die PFAS-Belastung von wildlebenden Fischen aus acht Aargauer Gewässern untersucht. Insgesamt überschritten 28 Prozent der 107 untersuchten Proben die gesetzlichen Höchstwerte. Daraus ergeben sich Verzehrempfehlungen für Egli und Hecht sowie Einschränkungen für den kommerziellen Fischfang am Hallwilersee in Bezug auf die Vermarktung des Hechts.

Kantonales Monitoring

Im Rahmen des kantonalen Monitorings hat das AVS 107 Fischproben von sechs verschiedenen Fischarten aus folgenden acht Aargauer Gewässern untersucht: Rhein (10 Alet), Aare (10 Alet), Reuss (10 Alet), Limmat (10 Alet), Hallwilersee (20 Egli, 10 Felchen und 7 Hechte) sowie Bünz (10 Alet), Suhre (10 Barben) und Surb (10 Forellen). Das Monitoring dauerte von Mai 2025 bis Januar 2026. Die Planung und Durchführung der Probenahme des AVS erfolgten in Zusammenarbeit mit der Sektion Jagd und Fischerei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt.

Ergebnisse

Von 107 Fischproben überschritten 28 Prozent die geltenden PFAS-Höchstwerte, was 30 Proben entspricht. Dazu zählen der Hecht aus dem Hallwilersee wie auch der Alet aus Bünz und Reuss. In allen übrigen Proben lagen die mittleren PFAS-Konzentrationen pro Fischart und Gewässer unterhalb der zulässigen Höchstgehalte. Die Ergebnisse zeigen ebenfalls, dass die PFAS-Belastung je nach Fischart und Gewässer in Konzentration und Anzahl variiert. Fische aus Fischzuchten sind nicht betroffen.

Einschränkungen für Hecht und Egli

Für den kommerziellen Fischfang am Hallwilersee ergeben sich aufgrund dieser Ergebnisse Einschränkungen für den Hecht, der wegen Höchstgehaltüberschreitungen bis auf Weiteres nicht mehr kommerziell vermarktet oder unentgeltlich abgegeben werden darf. Privatpersonen dürfen Hechte am Hallwilersee jedoch nach wie vor befischen. Auch der private Eigenverzehr bleibt erlaubt. Aufgrund der festgestellten PFAS-Belastung empfiehlt das AVS jedoch, maximal eine Portion (120 g-Filet) Hecht pro Monat zu konsumieren. Auch beim Egli aus dem Hallwilersee empfiehlt das AVS aufgrund der festgestellten PFAS-Belastung, den Verzehr auf eine Portion alle zwei Monate zu beschränken. Hier lagen die Ergebnisse der Proben zwar unter dem gesetzlichen Grenzwert, jedoch auf hohem Niveau, sodass das AVS eine Verzehrsempfehlung ausspricht. Beim Alet erhebt das AVS keine Massnahmen. Gründe dafür sind, dass der Alet aus der Bünz und Reuss vergleichsweise gering belastet ist, nicht kommerziell vermarktet wird und nicht zu den häufig verzehrten wildlebenden Speisefischen gehört. Mit Blick auf den Start der Fischereisaison informiert das AVS die Berufsfischer, Fischereiverbände und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Untersuchung.

Weitere geplante PFAS-Untersuchungen

Um Ergebnisse allfälliger PFAS-Belastung der Milch zu ermitteln, startet das AVS 2026 ein Monitoring von Mischmilchproben aus Tanklastwagen. Erste Ergebnisse werden in der zweiten Hälfte des Jahres erwartet.

Per- und Polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)

PFAS sind industriell hergestellte, äusserst langlebige Chemikalien mit wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften. Sie werden vielfältig eingesetzt (zum Beispiel in Textilien, Feuerlöschschäumen, Lebensmittelverpackungen oder Kochgeschirr) und gelangen über die Umwelt in Lebensmittel und ins Trinkwasser. Werden PFAS langjährig über die Nahrung aufgenommen, kann das negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben.

Quelle: Kanton Aargau

5.3.2026


Mehr zum Thema

Weitere Informationen zu PFAS im Kanton Aargau sind abrufbar unter: www.ag.ch/pfas

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