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Vorsicht beim Feuern im Freien: Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 3 «erhebliche Waldbrandgefahr»

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Waldbrandgefahr

Waldbrandgefahr

Screenshot Kanton Aargau

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben eine Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Ab sofort gilt im Kantonsgebiet die Stufe 3 von 5 («erhebliche Waldbrandgefahr»).

Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) haben gestern Donnerstag, 18. Juni 2026, eine Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Die Verantwortlichen haben beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 2 "mässig" auf die Stufe 3 "erheblich" zu erhöhen. Der Grund für diesen Entscheid ist die zunehmende Trockenheitssituation: Die starken Winde am vergangenen Wochenende sowie die stetig steigenden Temperaturen haben die Waldbrandgefahr deutlich erhöht. In den nächsten Tagen werden die Temperaturen weiter ansteigen sowie der Wettertrend anhalten. Gemäss den Wetterprognosen sind keine Niederschläge zu erwarten. Voraussichtlich wird sich die Waldbrandgefahr weiter erhöhen, was möglicherweise weitere Massnahmen (Feuerverbot) erfordern wird.

Die Verantwortlichen der AGV und des Kantons rufen die Bevölkerung deshalb zu grosser Vorsicht beim Feuern im Freien auf. Aufgrund der nun festgesetzten Gefahrenstufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr" ist die Bevölkerung aufgefordert, folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:

• Keine brennenden Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen.

• Im Wald nur in befestigten Feuerstellen feuern.

• Bei offenem Feuer ist auf den Funkenflug zu achten. Bei Wind sollte auf das Feuern verzichtet werden.

• Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.

• Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist.

Die Vertreterinnen und Vertreter der AGV und des Kantons werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren.

Quelle: Kanton Aargau

15.6.2026


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