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Stand der Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton Aargau

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Pflege

Pflege

Symbolbild Pixabay

Die kantonale Verordnung zur Umsetzung der Pflegeinitiative im Bereich der Ausbildung (V Pflegeausbildung) enthält konkrete Massnahmen zur Förderung der Pflegeausbildung. Die Erfahrungswerte des ersten Umsetzungsjahrs zeigen, welche Massnahmen funktionieren und wo Verbesserungsbedarf besteht. Verordnungsanpassungen sollen die Attraktivität des Pflegeberufs weiter steigern.

Mit der Ausbildungsoffensive sollen die Attraktivität des Pflegeberufs vergrössert und die Rahmenbedingungen für angehende Pflegefachpersonen verbessert werden. Der Kanton setzt dazu seit Juli 2024 mit der V Pflegeausbildung verschiedene Massnahmen um.

Beiträge an Ausbildungs-Institutionen

Finanzielle Unterstützung vom Kanton erhalten seit dem 1. Juli 2024 alle Gesundheitsinstitutionen, die sich an der praktischen Ausbildung von Pflegefachkräften an höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) beteiligen. Der Kanton bezahlt die Hälfte der ungedeckten Kosten für geleistete Praktikumswochen, die den Spitälern, den stationären Pflegeeinrichtungen sowie den Spitexorganisationen während der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen HF und FH entstehen.

• Im Jahr 2024 haben 44 von insgesamt 222 Betrieben finanzielle Unterstützung für die ungedeckten Praktikumskosten der Studierenden HF und Studierenden FH erhalten. Dazu gehörten 8 Spitäler, 19 Pflegeinstitutionen und 17 Spitex-Organisationen. Von den budgetierten Mitteln in der Höhe von rund Fr. 680'000.– wurden rund Fr. 186'000.– beansprucht. Der Kanton Aargau vergütet den Spitälern jene Praktikumswochen, die über dem Soll-Wert der Ausbildungsverpflichtung liegen. Im Jahr 2024 waren 8 von 32 Aargauer Spitäler beitragsberechtigt. Zudem gab es eine weniger hohe Studierendenzahl als angenommen, weshalb der budgetierte Betrag nicht ausgeschöpft werden konnte.

• Um die Qualität der praktischen Ausbildung zu fördern, arbeitet das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) mit dem Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer Aargau-Solothurn (SBK AG-SO) zusammen. Das Budget von Fr. 115'000.– für die Aus- und Weiterbildung von berufsbildenden Pflegefachpersonen konnte im ersten Jahr der Umsetzung der Pflegeinitiative (Juli 2024 bis Juni 2025) wegen der hohen Nachfrage der Ausbildungsbetriebe vollumfänglich ausgeschöpft werden.

• Zur Ausbildung der Pflegefachpersonen HF gehören Training- und Transfertage. Bund und Kanton übernehmen die Hälfte der Kosten der Training- und Transfertage, um die Ausbildungsbetriebe für ihre Aufwendungen im Bereich der praktischen Ausbildung zusätzlich zu entlasten. Der Kanton hatte für die Finanzierung dieser Tage im zweiten Halbjahr 2024 Fr. 532'500.– budgetiert und davon Fr. 310'190.– ausbezahlt.

Verordnungsanpassung ermöglicht neues Mentoringprogramm

Das DGS erarbeitete gemeinsam mit Fachpersonen des SBK AG-SO, der OdA Gesundheit und Soziales Aargau (OdA GS Aargau) sowie der Kantonsspital Aarau AG das Mentoringprogramm "Stark im Pflegestudium, sicher in der Nacht", das der Regierungsrat per Verordnungsänderung in die V Pflegeausbildung integriert hat. Ziel des Programms sind weniger Studienabbrüche sowie die Resilienz der Studentinnen und Studenten zu stärken. Das Programm unterstützt Pflegestudierende HF und FH darin, den spezifischen Herausforderungen des Nachtdiensts sowie den psychosozialen Belastungen im Studiums- und Praktikumsalltag angemessen zu begegnen. Das Mentoringprogramm startet am 1. Januar 2026.

Ausbildungsbeiträge an Pflegestudierende

Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) unterstützt Pflegestudierende HF und FH zur Sicherung ihres Lebensunterhalts während des Studiums. Im Jahr 2024 beurteilte das BKS 24 von 43 Gesuchen positiv und sprach Beiträge in der Gesamthöhe von Fr. 138'854.–. Für das Jahr 2025 hat das BKS bisher 31 von 75 Gesuchen mit einer Gesamtbetragshöhe von Fr. 489'131.– gutgeheissen. Häufige Gründe für eine Ablehnung sind ein zu hohes Einkommen, Alter unter 25 Jahren oder nicht eingehaltene Eingabefristen. Mit der Revision der V Pflegeausbildung hat der Regierungsrat die Eingabefristen für die Ausbildungsbeiträge verlängert: Neu beginnt diese drei Monate vor dem Start der Ausbildung und endet zwei Monate nach dem Antritt des entsprechenden Ausbildungsjahrs.

Beiträge an die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS)

Im September 2025 haben neun Studierende den neu etablierten Teilzeitstudiengang Pflege HF an der Höheren Fachschule für Gesundheit und Soziales (HFGS) gestartet. Eine Person absolviert die reguläre vierjährige Ausbildung, während acht Studierende mit abgeschlossener Ausbildung als Fachperson Gesundheit (FaGe) vom verkürzten Ausbildungsgang über zweieinhalb Jahre profitieren. Zur weiteren Stärkung der Ausbildungsqualität hat die HFGS ihr Ausbildungskonzept weiterentwickelt und setzt dabei vermehrt auf Coaching sowie strukturiertes "Peer Mentoring", um die Handlungssicherheit sowie die Resilienz der Studierenden zu fördern.

Quelle: Kanton Aargau

7.12.2025


Pflegeinitiative

Volk und Stände haben im November 2021 die Volksinitiative "Für eine starke Pflege" angenommen. Gemäss Bundesratsentscheid vom 25. Januar 2022 wird die Pflegeinitiative in zwei Etappen umgesetzt: Die erste Etappe beinhaltet eine Ausbildungsoffensive und die Möglichkeit der direkten Abrechnung durch Pflegefachpersonen. Die weiteren Forderungen der Initiative (verbesserte Arbeitsbedingungen, berufliche Entwicklung, angemessene Löhne) werden Bund und Kantone in der zweiten Etappe angehen. Zur Umsetzung der Initiative hat das Parlament ein neues Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege erlassen, das am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Dieses bezweckt, dass genügend Pflegepersonal zur Verfügung steht, und fördert die Ausbildung von Pflegefachpersonal mit finanziellen Anreizen. Im Rahmen des neuen Bundesgesetzes hat der Regierungsrat die kantonale Verordnung zur Umsetzung der Pflegeinitiative im Bereich der Ausbildung (V Pflegeausbildung) verabschiedet. Der Grosse Rat hat dazu am 19. März 2024 einen Verpflichtungskredit von rund 65,9 Millionen Franken beschlossen. Die Verordnung ist seit 1. Juli 2024 in Kraft und regelt die finanziellen Anreize, mit denen die Anzahl Abschlüsse von Pflegefachpersonen erhöht und dem Arbeitskräftemangel entgegengewirkt werden kann.


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