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Elektrische Trendfahrzeuge – gezielte Kontrollen zur Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit

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Mit der Prüfrolle wird die Höchstgeschwindigkeit von Trendfahrzeugen kontrolliert

Mit der Prüfrolle wird die Höchstgeschwindigkeit von Trendfahrzeugen kontrolliert

Bild ZVG Stadt Zofingen / Regionalpolizei Zofingen

Der Trend zu Elektrofahrzeugen wie Trottinetts, Roller und Scooter ist auch in der Region Zofingen spürbar. Die Regionalpolizei Zofingen stellt fest, dass zahlreiche Lenkerinnen und Lenker die Verkehrsvorschriften entweder nicht kennen oder missachten. Um das Bewusstsein für die Regeln im Strassenverkehr zu schärfen und deren Einhaltung zu fördern, führte die Polizei in den vergangenen Wochen gezielte Spezialkontrollen durch.

Bei den Kontrollen wurden 16 Personen angehalten, die zu jung oder ohne Führerausweis ein Trendfahrzeug gelenkt haben. Zudem mussten 55 Bussen ausgestellt werden – besonders häufig, weil auf dem Trottoir (19 Fälle) oder ohne Licht (14) gefahren wurde oder Personen mitgeführt wurden (9). Die festgestellte Maximalgeschwindigkeit des schnellsten E-Scooters betrug 75 km/h – erlaubt wären 20 km/h.

Nebst den Beanstandungen und Verzeigung der fehlbaren Lenkerinnen und Lenker stand der Hinweis zur richtigen Nutzung eines Trendfahrzeuges im Fokus.

Quelle: Stadt Zofingen

11.6.2025


Geltende Vorschriften

• Eine Person pro Fahrzeug (Hinweis: Ab 1. Juli 2025 dürfen zwei Personen auf einem EScooter fahren, wenn das Fahrzeug dafür vorgesehen ist. Das Gesamtgewicht wird auf 250 kg angehoben.)

• Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden.

• Ein Helm ist nicht in jedem Fall obligatorisch, wird aber stets empfohlen.

• Kindern unter 14 Jahren ist die Nutzung nicht gestattet.

• 14 bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis der Kategorie M oder G.

• Für ElektroBikes mit Unterstützung bis 45 km/h benötigen auch Personen über 16 Jahren einen Führerausweis der Kategorie M oder höher.

• Die Benutzung von Radstreifen und wegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.

• Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Raum zugelassen sein und über die entsprechenden Leistungsbedingungen und Ausrüstungen wie zum Beispiel Licht und Glocke verfügen.

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