Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz Region Zofingen

Zofingen
Bild ZVG Stadt Zofingen
Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz; Vororientierung über die Teilnahmepflicht an Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden:
Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).
Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2002 sind im Jahr 2025 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.
Diese Information dient als Vororientierung.
Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres vom Regionalen Führungsorgan der Region Zofingen aufgeboten. Dies betrifft die Gemeinden Aarburg, Bottenwil, Brittnau, Hirschtal, Holziken, Kirchleerau, Kölliken, Moosleerau, Muhen, Murgenthal, Oftringen, Reitnau, Rothrist, Safenwil, Schlossrued, Schmiedrued, Schöftland, Staffelbach, Strengelbach, Uerkheim, Vordemwald, Wiliberg und Zofingen.
Die Durchführung findet an einem der vier Daten statt: 19.03.2025, 20.03.2025, 18.11.2025, 19.11.2025
Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.
Quelle: Stadt Zofingen
8.1.2025