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Asyl- und Flüchtlingswesen Kanton Luzern: Ab Mai 2024 geht Zivilschutzanlage Utenberg in Betrieb

Asyl - Migration

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Symbolbild by Pixabay

Um die Unterbringung der vom Bund zugewiesenen Asyl- und Schutzsuchenden in den kommenden Monaten sicherzustellen, muss auch auf Zivilschutzanlagen zurückgegriffen werden. Ab Mai 2024 nimmt der Kanton Luzern die Zivilschutzanlage Utenberg in der Stadt Luzern in Betrieb. Diese bietet Platz für 80 Personen.

Aufgrund der anhaltend hohen Zahl an Asyl- und Schutzgesuchen, des ausgetrockneten Wohnungs- und Immobilienmarktes sowie des Wegfalls von befristeten Unterkünften, fehlen dem Kanton Luzern bis Ende Jahr 1’200 Unterkunftsplätze. Um die Unterbringung der zugewiesenen Asyl- und Schutzsuchenden in den kommenden Monaten sicherzustellen, ist die vorübergehende Nutzung von weiteren Zivilschutzanlagen als Notunterkünfte unumgänglich. Ab Mai 2024 nimmt der Kanton Luzern mit der Notunterkunft (NUK) Utenberg in Luzern die dritte Zivilschutzanlage (neben Dagmersellen und Schenkon) in Betrieb.

Kanton Luzern schafft 80 weitere Plätze in Zivilschutzanlage

Mit der Inbetriebnahme der NUK Utenberg stehen dem Kanton Luzern ab Mai 2024 zusätzliche 80 Unterbringungsplätze zur Verfügung. Die sanitätsdienstliche Schutzanlange Utenberg wird im April 2024 für den Betrieb als Asylunterkunft bereitgestellt. Um den Bewohnerinnen und Bewohnern tagsüber einen oberirdischen Aufenthalt zu ermöglichen, wird zudem ein Containerbau erstellt. Vorgesehen ist die Unterbringung von alleinstehenden Männern (Asyl- und Schutzsuchende). Die Aufenthaltsdauer für Personen in Notunterkünften wird immer so kurz wie möglich gehalten. Die Betreuung wird durch die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) rund um die Uhr sichergestellt.

Die ZSA Utenberg diente bereits im 2016 als Asylunterkunft. «Wir haben damals gute Erfahrungen gemacht und werden wiederum alles daransetzen, einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten und mit den Anwohnenden eine gute Nachbarschaft zu pflegen», sagt Silvia Bolliger, Leiterin der DAF.

Der Stadt Luzern ist es ein grosses Anliegen, dass Zivilschutzanlagen nur als Notlösung im Sinne eines Kurzaufenthalts für die Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden dienen. Nämlich dann, wenn kurzfristig Unterbringungslösungen für eine grosse und unerwartete Anzahl von Geflüchteten gefunden werden müssen. «In der aktuellen Notsituation ist jedoch anzuerkennen, dass vorübergehend auch Zivilschutzanlagen als Asylunterkünfte genutzt werden müssen. Die Stadt Luzern bietet darum Hand dafür mit der ZSA Utenberg», so der Luzerner Sozial- und Sicherheitsdirektor Martin Merki. Der Stadtrat erwartet, dass Familien mit Kindern nur im absoluten Notfall und für wenige Tage in der Zivilschutzanlage Utenberg untergebracht werden.

Quelle: Staatskanzlei Kanton Luzern

29.3.2024

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