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Bundesrat verabschiedet wieder einmal Ziele zur Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung

Krankenkasse

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Symbolbild Pixabay

Der Bundesrat will die Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung weiter vorantreiben und hat dazu an seiner Sitzung vom 27. März 2024 die Vierjahresziele 2025 bis 2028 zur Qualitätsentwicklung festgelegt. Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Leistungen zu stärken und die Patientensicherheit zu fördern. In diesem Zusammenhang wird für die Jahre 2025 bis 2028 ein neuer Verpflichtungskredit im Umfang von 47 Millionen Franken beim Parlament beantragt.

Der Bundesrat hat die Aufgabe, die Qualität der Leistungen, die zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) erbracht werden, weiterzuentwickeln. Er hat dazu – in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsakteuren –im Jahr 2022 die neue Qualitätsstrategie verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass Behandlung und Pflege sicher, wirksam und integriert und auf Augenhöhe mit der Patientin und dem Patienten erfolgen müssen. Auf Basis der Qualitätsstrategie legt der Bundesrat alle vier Jahre seine Ziele zur Qualitätsentwicklung fest. Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) setzt die Vierjahresziele des Bundesrats um, indem sie Dritte beauftragt und sich finanziell an Projekten zur Qualitätsentwicklung beteiligt.

Die von den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer abzuschliessenden Qualitätsverträge müssen sich ebenfalls an den Vierjahreszielen des Bundesrates orientieren.

Vierjahresziele 2025-2028

Die Vierjahresziele 2025-2028 sind eine Weiterentwicklung der Ziele 2022-2024. Wie bisher soll die Qualitätsentwicklung möglichst rasch auf allen Ebenen des Gesundheitswesens verankert werden. Ausserdem sollen beispielsweise eine positive Fehlerkultur verankert sowie die Schaffung eines nationalen Qualitätsmonitoringsystems vorangetrieben werden.

Verpflichtungskredit für die Jahre 2025 bis 2028

Die Kosten der EQK werden zu je einem Drittel von Bund, Kantonen und den Versicherern finanziert. Damit kann die EQK mit Finanzhilfen nationale und regionale Projekte zur Qualitätsentwicklung unterstützen. Sie kann auch Abgeltungen an Dritte zur Entwicklung von Qualitätsindikatoren, Durchführung von Studien und nationalen Programmen zur Qualitätsentwicklung gewähren. Für die Jahre 2025-2028 wird ein neuer Verpflichtungskredit im Umfang von 47 Millionen Franken beantragt.

Strategie zur Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung (Qualitätsstrategie)

Krankenversicherung: Qualitätsentwicklung in der Schweiz

Eidgenössische Qualitätskommission (EQK)

Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 18. März 1994

Verordnung über die Krankenversicherung vom 27. Juni 1995

Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG

1.4.2024

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