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Die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) veröffentlicht ihren Geschäftsbericht 2023

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Bild ZVG RAB

Der Bundesrat hat den Geschäftsbericht 2023 der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) genehmigt. Der Bericht informiert über die Erfahrungen der RAB im vergangenen Jahr, kommentiert laufende Entwicklungen und enthält Hinweise zu den Handlungsschwerpunkten im Jahr 2024.

Die Strategieperiode von 2020-2023 konnte mit der vollständigen Umsetzung der Ziele abgeschlossen werden. Die RAB hat im Kern sichergestellt, dass sich die Qualität von Schweizer Revisionsdienstleistungen im internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau bewegt. Die strategischen Ziele für die Jahre 2024-2027 wurden vom Bundesrat am 24. Januar 2024 genehmigt.

Aufsicht

Im vergangenen Jahr hat die RAB 12 Inspektionen bei staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen durchgeführt. Insgesamt wurde eine gute Prüfqualität festgestellt. Allerdings besteht auch Ver-besserungspotential: Im Bereich der Rechnungsprüfung wurden die meisten Schwachstellen bei den Prüfungsnachweisen und im Bereich der Aufsichtsprüfung bei der Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei festgestellt. Weitere wichtige Aufsichtsthemen waren die Förderung einer ausgewogenen Corporate Governance, die Sicherstellung einer Kultur, die auf das öffentliche Interesse ausgerichtet ist, die zeitnahe Übernahme der internationalen Prüfungsstandards in das nationale Berufsrecht und die Einführung des neuen Standards zum Qualitätsmanagement. Auf neu aufkommende Themen hat die RAB schnell und entschieden reagiert. So hat sie insbesondere mit Blick auf die Übernahme der Credit Suisse Group AG durch die UBS AG entsprechende ad hoc-Überprüfungen beim zuständigen Revisionsunternehmen ausgelöst.

Zulassung

2023 startete die neue Welle für die Erneuerung der auf fünf Jahre befristeten Zulassung von Revisionsunternehmen. Erwartungsgemäss hat die Zahl der zugelassenen Revisionsunternehmen mit 1'926 gegenüber dem Vorjahr (2'000) leicht abgenommen. Die Anzahl zugelassener natürlicher Personen hat sich dagegen auf 9'789 erhöht (Vorjahr: 9'554). Mit rund 1'000 Zulassungen wird der Höhepunkt der Erneuerungswelle im Jahr 2024 erwartet.

ESG bleibt im Fokus der RAB

Der Bundesrat hat seinen Willen für eine international abgestimmte Regelung bei der nachhaltigen Unternehmensführung bekräftigt und die Eckwerte für eine Gesetzesvorlage beschlossen. Diese soll spätestens im Juli 2024 in die Vernehmlassung gehen und umfasst neu die Prüfpflicht für Nachhaltigkeitsberichte für Gesellschaften ab bestimmten Schwellenwerten. Die RAB wird dieses Thema weiterhin genau verfolgen und sich in die Erarbeitung künftiger Rechtsgrundlagen einbringen.

Geschäftsbericht 2023

Quelle: Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB

15.4.2024

Über die RAB

Die RAB stellt die ordnungsgemässe Erfüllung und die Qualität von gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsdienstleistungen (Rechnungsprüfung und Aufsichtsprüfung nach den Finanzmarktgesetzen) sicher. Sie beurteilt die Zulassungsgesuche von natürlichen Personen und Unternehmen und beaufsichtigt die Revisionsstellen und Prüfgesellschaften von Gesellschaften des öffentlichen Interesses. Per Ende 2023 waren 9'789 natürliche Personen und 1'926 Revisionsunternehmen von der RAB zugelassen. Davon werden diejenigen 21 Revisionsunternehmen beaufsichtigt, die Gesellschaften des öffentlichen Interesses prüfen dürfen.

Die RAB ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und als unabhängige Einheit der dezentralen Bundesverwaltung dem EJPD angegliedert. Die RAB beschäftigt 35 Personen und übt ihre Aufsichtstätigkeit unabhängig aus, untersteht jedoch der administrativen Aufsicht des Bundesrates und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie finanziert sich ausschliesslich über Gebühren und Aufsichtsabgaben der zugelassenen und beaufsichtigten Personen und Unternehmen. Steuergelder werden keine beansprucht. Die RAB führt eine eigene Rechnung ausserhalb des Bundeshaushaltes. Sie hat ihren Sitz in Bern. In Zürich bestehen zusätzliche Büroräumlichkeiten.

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