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Die Entschädigung für das Amt als Aargauer Grossrätin und Grossrat soll verbessert werden

Goldesel

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Das Büro des Grossen Rats (Büro) schlägt eine Erhöhung der Grundentschädigung und der Sitzungsgelder für Grossrätinnen und Grossräte vor. Eine angemessene Entschädigung stärkt den Grossen Rat und fördert die Möglichkeit der politischen Teilhabe. Da die Sitzungsgelder seit 2008 nicht mehr erhöht und die Grundentschädigung 2016 sogar gekürzt wurde, besteht Nachholbedarf.

Die Mitglieder des Grossen Rats beziehen aktuell ein Sitzungsgeld von 150 Franken für Sitzungen bis drei Stunden. Für Sitzungen von mehr als drei Stunden werden 300 Franken ausgerichtet. Hinzu kommt eine Grundentschädigung von 4'000 Franken pro Jahr. Im Durchschnitt verdient ein Grossratsmitglied somit rund 10'000 bis 12'000 Franken pro Jahr. Dieser Wert variiert – je nach Jahr, Funktion und Kommissionstätigkeit – stark.

Seit 2008 keine Erhöhung

Die Sitzungsgelder wurden seit 2005 (Kommissionen) beziehungsweise 2008 (Plenum) nicht erhöht. Die Grundentschädigung wurde im Rahmen von kantonalen Sparmassnahmen im Jahr 2016 von 5'000 Franken auf 4'000 Franken gekürzt. Nach vielen Jahren ohne Erhöhung der Entschädigungen besteht Nachholbedarf.

Zeitgemässe Entschädigung

Das Büro schlägt vor, künftig ein Sitzungsgeld von 160 Franken für einen 2-Stunden-Block auszurichten. Für jede weitere angefangene Stunde soll das Sitzungsgeld um 80 Franken erhöht werden. Die Grundentschädigung soll auf 5'000 Franken angehoben werden. Somit wird ein Grossratsmitglied in Zukunft im Durchschnitt zwischen 4'000 und 5'000 Franken mehr pro Jahr verdienen.

Es ist schwierig, den Arbeitsaufwand für das Grossratsamt zu beziffern, da die Aufgaben und das Engagement individuell unterschiedlich sind. In Schätzungen wird von einem Aufwand von 20 Stellenprozenten ausgegangen, also einem Arbeitstag pro Woche. Ein Teil dieser Arbeit, wie beispielsweise die Sitzungsvorbereitungen oder die Repräsentationsaufgaben, wird nicht separat abgegolten und Ratsmitglieder müssen wegen ihres Amtes teilweise einen Erwerbsausfall in Kauf nehmen. Eine angemessene Entschädigung trägt dazu bei, dass mehr Personen das Grossratsamt ausführen können und wollen. Der Grosse Rat wird dadurch gestärkt und das Grossratsamt attraktiver.

Die öffentliche Anhörung zur Änderung der Geschäftsordnung startet am 5. April 2024 und dauert bis am 5. Juli 2024.

Mehr zum Thema

Anhörungsunterlagen zur "Erhöhung der Entschädigungen für den Grossen Rat; Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO); Änderung"

Quelle: Kanton Aargau

6.4.2024

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