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Erste obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz im Kanton Aargau

Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz im Kanton Aargau

Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz im Kanton Aargau

Bild ZVG Kanton Aargau

Im Auftrag des Grossen Rats müssen Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer, die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz teilnehmen. So sieht es die am 27. Juni 2023 beschlossene Änderung des Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz Aargau (BZG-AG) vor, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Die erste obligatorische Sicherheitsveranstaltung wird von der Bevölkerungsschutzregion Zurzibiet am 24. Mai 2024 im Gemeindezentrum Langwies in Bad Zurzach durchgeführt.

Die obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz ist eine Chance, Einblicke in die verschiedenen Facetten des Bevölkerungsschutzes zu erhalten. Darüber hinaus werden Themen wie Sicherheit im Alltag, Verhalten bei häuslicher Gewalt und Cyberkriminalität behandelt. Auch die Vorstellung der sicherheitspolitischen Mittel des Bundes sowie der Schweizer Armee werden Teil der Veranstaltung sein.

Die Sicherheitsveranstaltung findet dezentral in den Bevölkerungsschutzregionen statt. Die Regionalen Führungsorgane, Polizei, Feuerwehr, die Zivilschutzorganisationen und das Gesundheitswesen sind verpflichtet, an der Sicherheitsveranstaltung teilzunehmen und diese mitzugestalten. Die Partner des Bevölkerungsschutzes erhalten die Möglichkeit, sich vorzustellen sowie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Mehrwert eines Engagements im Bevölkerungsschutz aufzuzeigen.

Was erwartet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?

Spätestens sechs Wochen vor der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, ein Aufgebot aus ihrer Region. In diesem steht das Datum, der Ort und die Zeit der Sicherheitsveranstaltung, an der sie teilnehmen müssen. Die Veranstaltungen gelten als Amtstermin und sind damit verpflichtend. Ist es einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer nicht möglich, an der vorgesehen Veranstaltung teilzunehmen, hat diese/dieser über einen mitgeschickten QR-Code die Möglichkeit, ihren/seinen Termin zu verschieben.

Die Veranstaltung wird in mehrere Sequenzen aufgeteilt. So gibt es eine Sequenz, in der im Plenum Grundlagen zum Thema Sicherheit vermittelt werden. Danach bearbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Gruppen themenspezifische Fragestellungen und erhalten so konkrete Handlungskompetenzen. Nach einer Verpflegungspause haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Chance, sich aktiv mit den Partnern des Bevölkerungsschutzes auszutauschen, Materialien und Fahrzeuge kennenzulernen sowie Informationen über Möglichkeiten der Mitwirkung zu erhalten. Am Ende der Veranstaltung erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung.

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Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz

Quelle: Kanton Aargau

14.4.2024

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