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Kaum neue Schweizer Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungen

Zweit- und Ferienwohnungen im Wallis

Zweit- und Ferienwohnungen im Wallis

Foto AL-KU FENSTERTECHNIK AG ZOFINGEN

Nach wie vor dürfen in etwa jeder sechsten Schweizer Gemeinde keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Zu diesem Ergebnis kommt die jährliche Erhebung der Wohnungsinventare der Gemeinden durch das Bundesamt für Raumentwicklung ARE. Gegenüber 2023 ist die Zahl nur leicht angestiegen.

Neu haben acht weitere Gemeinden einen Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent. Damit zählt die Schweiz insgesamt 340 solcher Gemeinden. In diesen Gemeinden dürfen gemäss Zweitwohnungsgesetz Zweitwohnungen nur noch unter strengen Auflagen gebaut werden. Dies gilt bei Gemeinden, die neu über zwanzig Prozent sind, nicht per sofort, da die Wohnungsinventare zuerst vom ARE geprüft werden. Gemeinden mit über zwanzig Prozent Zweitwohnungen sind vor allem im Alpenbogen und in den Voralpen, vereinzelt im Jura und an Seen zu finden.

Die Gemeinden führen ihre Wohnungsinventare jährlich nach. Daraus lässt sich schliessen, wie viele Zweitwohnungen in der Gemeinde vorhanden sind. Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE publiziert diese Daten jedes Jahr auf Ende März. Jene Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil neu über zwanzig Prozent liegt, können innerhalb von 30 Tagen Stellung nehmen und in Absprache mit dem ARE ihr Wohnungsinventar präzisieren. Bleibt die Gemeinde über zwanzig Prozent, wird das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) angewendet. Im ZWG ist der Bau neuer Zweitwohnungen geregelt. Das Parlament setzte damit die im März 2012 angenommene Zweitwohnungsinitiative um.

Diese Gemeinden haben 2023 neu einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Sie befinden sich im Prüfverfahren:

• Leissigen (BE)

• Lauwil (BL)

• Jussy (GE)

• Pregny-Chambésy (GE)

• Movelier (JU)

• La Côte-aux-Fées (NE)

• Démoret (VD)

• Le Lieu (VD)

Referenzdatum für Wohnungsinventare: 31.12.2023

Referenzdatum für Gemeindestand: 1.1.2024

Stand der Prüfverfahren: 30.03.2024

Zweitwohnungen (ARE)

Quelle: Bundesamt für Raumentwicklung ARE

29.3.2024

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