+41 62 746 00 30  AL-KU FENSTERTECHNIK AG ZOFINGEN, Riedtalstrasse 7a, 4800 Zofingen

Kinderbetreuung bei Trennung oder Scheidung: Die alternierende Obhut benötigt vor allem gute Rahmenbedingungen

by Bessi from Pixabay

Kinder

Symbolbild by Bessi from Pixabay

Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf bei der alternierenden Obhut: Die geltende Gesetzgebung ist ausreichend. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er an seiner Sitzung vom 24. April 2024 gutgeheissen hat. Die meisten Eltern können sich nach einer Trennung oder Scheidung über die Aufteilung der Kinderbetreuung einigen. Wie diese Aufteilung aussieht, hängt primär von den familiären Rahmenbedingungen und Lebensumständen ab.

Die alternierende Obhut ist eine Form der Kinderbetreuung, bei der die Kinder nach einer Trennung oder Scheidung abwechselnd bei beiden Elternteilen wohnen. Seit dem Inkrafttreten der Revision des Kindesunterhaltsrechts im Jahr 2017 muss im Streitfall das Gericht die Möglichkeit einer alternierenden Obhut zwingend prüfen, auch wenn diese Betreuungsform nicht von beiden Elternteilen gewünscht wird. Das Bundesgericht hat in seiner Rechtsprechung die Kriterien für die Anordnung der alternierenden Obhut in strittigen Fällen festgelegt.

Mit dem Postulat 21.4141 von Andri Silberschmidt hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die Praxis der erst- und zweitinstanzlichen Gerichte nach 2017 zu evaluieren und dabei den Fokus auf die Obhuts- und Besuchsregelung zu legen. Dazu wurden zwei interdisziplinäre Studien in Auftrag gegeben.

Rahmenbedingungen sind entscheidend

Die Studien machen deutlich, dass die Beteiligung beider Elternteile an der Betreuung der Kinder in den letzten Jahren zwar an Bedeutung gewonnen hat, dass aber die Betreuungsanteile noch immer ungleich verteilt sind. Aufgrund der anspruchsvollen Voraussetzungen, wie beispielsweise der Distanz zwischen den Wohnorten der Eltern oder den finanziellen Verhältnissen, entscheiden sich die Eltern überwiegend gegen die alternierende Obhut. Dies zeigt, dass für die Wahl der Betreuungsform und damit auch für den Entscheid, ob das Kind abwechslungsweise bei beiden Elternteilen wohnt, die konkreten Lebensumstände und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ausschlaggebend sind.

Die Studien zeigen auch, dass eine gleichmässig verteilte Kinderbetreuung nach der Trennung oder Scheidung der Eltern vor allem dort gelingt, wo die Eltern dieses Modell bereits während der Lebensgemeinschaft gelebt haben. Dies zu fördern, ist Aufgabe der Familien- und Kinderpolitik: Mütter und Väter benötigen gute Rahmenbedingungen, damit sich beide Elternteile um die Kinder kümmern können, auch wenn sie nicht mehr zusammenleben. Deshalb sieht der Bundesrat keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei der alternierenden Obhut. Vielmehr geht es darum, im Einzelfall diejenige Lösung zu finden, die dem Wohl der Kinder am besten entspricht. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat auch eine gesetzliche Verankerung der alternierenden Obhut zu gleichen Teilen als Regelfall ab.

Handlungsbedarf beim Familienverfahrensrecht

Prüf- und Handlungsbedarf sieht der Bundesrat aber in anderen Bereichen, die eng mit der Förderung der gemeinsamen Verantwortung der Eltern nach der Trennung oder Scheidung zusammenhängen. Zum einen sollen das Zusammenspiel von Obhut und Unterhalt sowie die Möglichkeiten einer allfälligen Vereinfachung der Unterhaltsberechnung analysiert werden. Zum andern hat das Parlament den Bundesrat mit einer Einschätzung beauftragt, wie das Familienverfahrensrecht verbessert werden könnte. Dabei geht es namentlich um die Frage, wie strittige Eltern bei der Organisation der gemeinsamen Elternschaft nach der Trennung oder Scheidung besser unterstützt werden können. Zu denken ist beispielsweise an die Integration von Instrumenten zur Konfliktdeeskalation im Verfahren, namentlich eine frühzeitige Mediation oder eine angeordnete Beratung. Der Bundesrat wird voraussichtlich Anfang 2025 einen Bericht für eine mögliche Revision des Familienverfahrensrechts vorlegen.

Bericht des Bundesrates

Evaluation der Gerichtspraxis nach der Revision des Unterhaltsrechts mit Fokus auf die Obhutsregelung. Schlussbericht des Büros für Arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG von Oktober 2023

Wenn die Eltern nicht zusammenwohnen – Betreuungs- und Erziehungsverantwortung für die Kinder. Schlussbericht des Büros für Arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG von Juli 2022

Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

25.4.2024

AL-KU FENSTERTECHNIK AG ZOFINGEN - Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner für die Fenster-Sanierung

Eine nachhaltige Fenster-Sanierung beginnt mit der Zuverlässigkeit und Kompetenz der Fenster-Firma und endet auch damit. Unsere Expertise der alten Fenster an Ort ermöglicht die notwendige fachmännische Beratung. Lassen Sie sich von unserer breiten Angebotspalette überraschen, die getreu unserem Motto für «Glasklare Verhältnisse» sorgt: Kunststoff-Fenster, Kunststoff-Aluminium-Fenster, Holzfenster, Holz-Aluminium-Fenster, Aluminium-Fenster.

Es gibt nebst Zuverlässigkeit und Kompetenz weitere gute Gründe für den exzellenten Ruf der AL-KU FENSTERTECHNIK AG ZOFINGEN seit nun beinahe 50 Jahren. Unsere nachhaltigen Fenster-Sanierungen über Jahrzehnte hinweg sind einer davon. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Als stets zuverlässiger Partner. Telefon +41 62 746 00 30

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Ohne Zustimmung sind einige Elemente wie Youtube-Videos, Login-Bereich etc. nicht abrufbar.