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Schweiz übernimmt Vizepräsidium der Sachverständigengruppe der Nato für Drohnen-Antikollisionssysteme

Drohne ADS 15

Drohne ADS 15

Mit einem Prototyp des SAA-Systems ausgestattetes ADS 15. Foto ©VBS/DDPS. Bild ZVG Schweizer Armee

Innerhalb des für Drohnen zuständigen Gremiums der Nato wurde Xavier Comby, Leiter des Zulassungsbüros der Military Aviation Authority (MAA), im September 2023 zum Vizepräsidenten der Sachverständigengruppe für Sense-and-Avoid-Systeme ernannt. Für diese Wahl ausschlaggebend waren die technischen Kompetenzen sowie die aktuellen Erfahrungen mit der Zertifizierung des Aufklärungsdrohnensystems ADS 15 und dessen Antikollisionssystem. Die Schweizer Militärluftfahrtbehörde MAA hat in diesem Bereich ein einzigartiges Knowhow erworben, das international und insbesondere innerhalb der Nato Anerkennung geniesst.

Das ADS 15 ist ein von der Luftwaffe eingesetztes Aufklärungsdrohnensystem, dessen Beschaffung gegenwärtig noch läuft. Die Operationen der Luftwaffe erfordern, dass die Drohne im gesamten Luftraum autonom fliegen kann, was einer Weltneuheit gleichkommt. Zu diesem Zweck muss sie mit einem Sense-and-Avoid-System (SAA-System) ausgestattet sein. Ohne dieses System ist es untersagt, Drohnen im unkontrollierten Luftraum einzusetzen – es sei denn, sie werden von einem Begleitflugzeug mit einer Beobachterin oder einem Beobachter an Bord flankiert, die oder der bei der Ortung eines anderen Luftraumnutzers, dessen Flugbahn sich mit jener der Drohne kreuzt, die Drohnenoperateurin oder den Drohnenoperateur alarmiert.

Dank der SAA-Systeme können Drohnen sicher in den Luftraum integriert werden. Die Systeme orten kooperative (mit Transpondern ausgestattete) und nicht kooperative Luftraumnutzer in der Nähe der Drohne, sagen deren Flugbahn voraus und ermitteln bei Kollisionsgefahr den besten Ausweichkurs, der von der Operateurin oder dem Operateur oder in gewissen Fällen von der Drohne selber automatisch eingenommen werden kann.

Das Zulassungsbüro der MAA ist stark in die Zertifizierung des SAA-Systems für das ADS 15 eingebunden. Zudem arbeitet es seit vielen Jahren mit anderen nationalen Militärbehörden an der Ausarbeitung eines technischen Standards für die Zertifizierung solcher Systeme. Dank der mit dem ADS 15 gewonnenen aktuellen Erfahrung konnte es sich federführend an der Ausarbeitung des Standards AEP107/STANAG 4811 beteiligen, der gegenwärtig von den Nato-Mitgliedern ratifiziert wird. Das Zulassungsbüro der MAA leistet einen wertvollen Beitrag in den Bereichen sensorspezifische Leistungsanforderungen, Charakterisierung der Luftraumnutzer und Modellierung des Luftraums. Der Standard AEP107/STANAG 4811 ermöglicht unter anderem, die Interoperabilität zwischen den verschiedenen SAA-Systemen der Drohnen sicherzustellen. Diese ist eine notwendige Voraussetzung für mit anderen Staaten durchgeführte Operationen. Des Weiteren koordiniert die Nato ihre Bestrebungen mit der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), um die Kompatibilität zwischen den militärischen und zivilen Standards sicherzustellen.

Anfang März traf sich die Sachverständigengruppe in Brüssel zu ihrem Zweijahrestreffen – erstmals seit die Schweiz das Vizepräsidium innehat. Auf dem Programm stand insbesondere die Präsentation der SAA-Systeme der verschiedenen Mitgliedsstaaten und Partner. Die Industrieunternehmen RUAG und Elbit Systems erhielten die Gelegenheit, das SAA-System des ADS 15 vorzustellen.

Dass ein Vertreter der MAA zum Vizepräsidenten einer Sachverständigengruppe der Nato, die sich mit einer so wichtigen Technologie wie dem SAA befasst, ernannt wurde, bedeutet eine Anerkennung der technischen Kompetenzen der MAA in diesem Bereich und ihrer Pionierrolle bei der Zertifizierung und Zulassung von Drohnenoperationen. Der Beitrag der Schweiz auf diesem Gebiet wird von den Mitgliedsstaaten und Partnern der Nato sehr geschätzt. Auch mit anderen Stellen läuft derzeit eine Zusammenarbeit, unter anderem mit der Europäischen Verteidigungsagentur im Bereich von Minidrohnen.

Quelle: Schweizer Armee

17.4.2024

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