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Sonderkredit für Luzerner Volksschul-Schuladministrationssoftware

Schule - Schullehrer.innen

Schule - Schullehrer.innen

Symbolbild Pixabay

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen Sonderkredit von 8,76 Millionen Franken für die Beschaffung einer einheitlichen Schuladministrationssoftware an den Luzerner Volksschulen sowie für deren Betrieb während der nächsten zehn Jahre.

In vielen Luzerner Volksschulen ist ein über zwanzig Jahre altes Schulverwaltungsprogramm im Einsatz. Dieses genügt den heutigen Ansprüchen und Anforderungen nicht mehr. Der Kanton und die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, gemeinsam für eine zentrale Schuladministrationslösung zu sorgen und die Gemeinden müssen diese in Betrieb nehmen. Das ursprüngliche Projekt «NewRise» mit der dazugehörigen Software Educase wurde Anfang 2022 nach diversen Schwierigkeiten bei der Umsetzung nach Rücksprache mit dem Verband Luzerner Gemeinden durch einen Beschluss des Regierungsrates beendet.

Breit aufgestelltes Projektteam und klare Anforderungen an die Software

Nach dem Projektabbruch wurde deshalb gemeinsam mit den Luzerner Gemeinden das Folgeprojekt StabiLU gestartet, mit dem eine neue Schuladministrationssoftware beschafft, eingeführt und betrieben werden soll. Ein breit aufgestelltes Projektteam hat im Rahmen dieses Projekts neue Ausschreibungsunterlagen erarbeitet und die zentralen Prozesse und Anforderungen an die Software definiert. Nach Durchführung eines öffentlichen Beschaffungsverfahrens und Evaluierung der eingegangenen Angebote durch die Projektorganisation erteilte der Regierungsrat im März 2023 den Zuschlag an die Firma CM Informatik AG.

Für drei Jahre übernimmt der Kanton die Personalkosten

Der Kanton beschafft die neue Schuladministrationssoftware für die Volksschulen und stellt sie den Gemeinden zur Verfügung. Zudem schliesst er für die Gemeinden den Betriebsvertrag mit der Firma CM Informatik AG ab und übernimmt gegen Entschädigung der Gemeinden die Applikations- und Betriebsverantwortung. Die Betriebs- und Supportkosten werden den Gemeinden vom Kanton auf Basis der jeweiligen Anzahl Schülerinnen und Schüler in Rechnung gestellt. Als Anerkennung für die bisherigen Zusatzaufwände der Gemeinden im Zusammenhang mit dem gescheiterten Projekt «NewRise» sollen die während der ersten drei Jahre beim Kanton Luzern anfallenden Personalkosten für die Applikations- und Betriebsverantwortung den Gemeinden jedoch nicht in Rechnung gestellt werden.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat mit vorliegender Botschaft somit einen Sonderkredit über 8'760'801 Franken für die Ausgaben der einmaligen Investitionskosten und der wiederkehrenden Betriebs-, Wartungs- und Supportkosten inklusive der Reserven. Der Sonderkredit wird nun in der vorberatenden Kommission EBKK behandelt und kommt voraussichtlich in der Juni-Session zur Beschlussfassung in den Kantonsrat.

Anhang

Botschaft B 20

Quelle: Staatskanzlei Kanton Luzern

2.4.2024

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