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Swissmedic warnt vor dem illegalen Schlankmacher-Arzneimittel «Lemon Bottle» Lipolyse-Lösung

«Lemon Bottle»

«Lemon Bottle»

Muster von «Lemon Bottle» Lipolyse-Lösung, im Swissmedic-Labor analysiert. Die deklarierten Inhaltsstoffe fehlten. Bild ZVG Swissmedic

Das behördenübergreifende Fachgremium für Abgrenzungsfragen stuft «Lemon Bottle» Lipolyse-Lösung aufgrund der Zusammensetzung und der Verabreichungsform (Injektion) als Arzneimittel ein. Das Präparat ist wegen der fehlenden Zulassung in der Schweiz nicht verkehrsfähig und darf nicht angewendet werden. Swissmedic warnt ausdrücklich vor der Verwendung dieses Produktes. Eine medizinische Wirkung ist wissenschaftlich nicht belegt. Swissmedic konnte zudem im eigenen Labor in Proben von «Lemon Bottle» Lipolyse-Lösung aus verschiedenen Quellen keine der deklarierten Inhaltsstoffe nachweisen.

In letzter Zeit gehen bei Swissmedic vermehrt Anfragen zu «Lemon Bottle» Lipolyse-Lösung ein. Dieses Produkt wird im Internet und in sozialen Medien zur Fettreduktion an Problemzonen angepriesen. Gemäss Angaben auf der Packung und im Internet enthält das Präparat angeblich nebst einer Reihe von natürlichen Inhaltsstoffen vor allem Bromelain, Lecithin und Riboflavin.

Falsche Deklaration der Inhaltsstoffe

Das offizielle Swissmedic-Labor hat Produktmuster aus verschiedenen Quellen analysiert und festgestellt, dass die Inhaltsstoffe nicht der Deklaration entsprechen und je nach Packung sogar sehr unterschiedlich sind. So wurde in einer Probe nur die Substanz Koffein gefunden, während in einer anderen die auf der Verpackung aufgeführten Inhaltsstoffe gar nicht nachgewiesen werden konnten. In diesen Fällen handelt es sich somit um Fälschungen.

Injizierbare pharmakologische Präparate sind zulassungspflichtige Arzneimittel

Produkte zum Injizieren fallen unter das Heilmittelrecht und zwar unabhängig davon, wie tief sie in die Haut gespritzt werden. Sie dürfen wegen dieser Art der Anwendung (Injektion) nicht als Kosmetika vermarktet werden.

Aufgrund der Verabreichungsform sowie der Inhaltsstoffe stuft das behördenübergreifende Fachgremium für Abgrenzungsfragen (BAG, BLV, Kantonsapothekervereinigung, Verband der Kantonschemiker der Schweiz und Swissmedic) «Lemon Bottle» Lipolyse Lösung als Arzneimittel ein. Sowohl der Vertrieb wie auch die Abgabe und Anwendung dieses Präparates unterliegen demzufolge den Vorgaben der Heilmittelgesetzgebung. Da «Lemon Bottle» Lipolyse Lösung aktuell über keine Zulassung als Arzneimittel verfügt, ist es in der Schweiz nicht verkehrsfähig und darf weder vertrieben noch abgegeben oder angewendet werden. Die zuständigen Behörden können illegale Arzneimittel beschlagnahmen und weitergehende Massnahmen einleiten.

Swissmedic warnt ausdrücklich davor, «Lemon Bottle» Lipolyse Lösung zu verwenden. Eine medizinische Wirkung ist wissenschaftlich nicht belegt, die Qualität der Inhaltsstoffe ist nicht geprüft und die Anwendung kann demzufolge ein Gesundheitsrisiko sein.

Quelle: Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut

27.3.2024

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