Teilrevision der Aarauer Nutzungsplanung; § 17 Abs. 2 BNO Gartenstadt Aarau
Die Gebäudelänge, Überbauungsziffer und Grünflächenziffer für die Zonen Gartenstadt zwei- und dreigeschossig werden grundeigentümerverbindlich festgelegt. Über die erforderliche Teiländerung Nutzungsplanung wird am 23. April 2024 im KUK öffentlich informiert. Anschliessend liegt das Dossier vom 26. April bis 27. Mai 2024 öffentlich auf.
Mit Urteil vom 20. Oktober 2021 hob das Verwaltungsgericht den vom Einwohnerrat am 27. August 2018 beschlossenen und vom Regierungsrat am 18. Dezember 2019 genehmigten § 17 Abs. 2 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) auf und wies die Sache zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Stadt Aarau zurück. In § 17 Abs. 2 BNO werden die Gebäudelänge, die Überbauungsziffer und die Grünflächenziffer für die Zonen Gartenstadt zwei- und dreigeschossig festgelegt. Die übrigen Absätze von § 17 BNO wurden nicht angefochten und sind rechtskräftig. Der Stadtrat hat in der Zwischenzeit § 17 Abs. 2 BNO überarbeitet und den Entwurf an seiner Sitzung vom 25. März 2024 zu Handen der öffentlichen Mitwirkung und öffentlichen Auflage verabschiedet.
Am 23. April 2024 wird um 18:00 Uhr im Saal 4 des Kultur- & Kongresshauses Aarau öffentlich über die Teilrevision informiert. Anschliessend liegen die Unterlagen vom 26. April bis 27. Mai 2024 im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und können dort während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Webseite der Stadt Aarau einsehbar.
Die Mitwirkungen und Einwendungen zu § 17 Abs. 2 BNO sind schriftlich beim Stadtrat, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, einzureichen. Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Quelle: Stadt Aarau
17.4.2024