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Verbandsbeschwerderecht: Bundesrat unterstützt Vorschläge zur Einschränkung

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Der Bundesrat hat am 27. März 2024 Stellung genommen zu einer Vorlage der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N). Diese schlägt vor, dass im Natur- und Heimatschutzgesetz das Verbandsbeschwerderecht für Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbauten innerhalb der Bauzone eingeschränkt wird. Der Bundesrat unterstützt die Vorschläge der UREK-N.

Zur Beschwerde berechtigte Umweltorganisationen können bei bestimmten Bauvorhaben gerichtlich beurteilen lassen, ob diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die parlamentarische Initiative «Kein David gegen Goliath beim Verbandsbeschwerderecht» (19.409) verlangt eine Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG). Gemäss der parlamentarischen Initiative ist es bei kleineren Wohnbauten nicht gerechtfertigt, dass die Umweltorganisationen in gewissen Fällen Verbandsbeschwerde ergreifen können. Deshalb sollen Personen, die in der Bauzone eine solche Wohnbaute errichten möchten, von Umweltorganisationen grundsätzlich keine Beschwerden mehr gewärtigen müssen. Dafür soll das Verbandsbeschwerderecht bei kleineren Bauvorhaben innerhalb der Bauzone eingeschränkt werden. Die UREK-N erarbeitete den entsprechenden Erlassentwurf. Am 27. März 2024 hat der Bundesrat dazu Stellung genommen.

Der Bundesrat unterstützt die Vorschläge der UREK-N. Er ist einverstanden, dass das Verbandsbeschwerderecht bei Wohnbauten bis zu einer Grösse von 400 m2 Geschossfläche innerhalb von Bauzonen eingeschränkt werden soll.

Auch die von der UREK-N vorgeschlagenen Ausnahmen befürwortet der Bundesrat. Vorgesehen ist, dass bei Vorhaben in Bauzonen mit Auswirkungen auf bedeutende Ortsbilder, geschichtliche Stätten und Kulturdenkmäler sowie bei Bauten in sensiblen Gebieten wie Biotopen oder in Gewässerräumen das Verbandsbeschwerderecht bestehen bleiben soll.

Der Nationalrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Sondersession im April behandeln.

Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU

31.3.2024

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