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Gemeinde Romoos: Grossflächiger Hangrutsch macht das Leben und Wirtschaften im Seebli unmöglich – Liegenschaft wird aus Sicherheitsgründen geräumt

Landwirtschaftsbetrieb Seebli

Landwirtschaftsbetrieb Seebli

Der Landwirtschaftsbetrieb Seebli befindet sich unmittelbar oberhalb der Abrutschkante und ist weiterhin stark gefährdet. Bild ZVG Staatskanzlei Kanton Luzern

Ein Hangrutsch im Gebiet Bramboden in der Gemeinde Romoos am 14. Dezember 2023 hat weitreichende Folgen für den Landwirtschaftsbetrieb Seebli. Die Tragsicherheit der Gebäude ist aufgrund von Nachsetzungen nicht mehr gewährleistet und weitere Rutschungen sind möglich. Deshalb muss die Liegenschaft aus Sicherheitsgründen geräumt werden. Zusammen mit der betroffenen Familie und der Gemeinde Romoos sucht der Kanton Luzern nach einem neuen Hof.

Am 14. Dezember 2023 kam es im Gebiet Bramboden in der Gemeinde Romoos zu einem grossen Hangrutsch. Mindestens eine Million Kubikmeter auf einer Fläche von rund zehn Hektaren rutschten ab. Personen und Tiere wurden glücklicherweise keine verletzt. Der Landwirtschaftsbetrieb Seebli oberhalb der Rutschung befindet sich aber weiterhin in der Gefahrenzone. Der Regierung ist bewusst, dass die Situation für die betroffene Familie, die um ihre Existenzgrundlage bangt, sehr schwierig ist. «Im persönlichen Gespräch mit der Familie vor Ort war es für mich sehr eindrücklich, die Betroffenheit zu spüren und das Ausmass des Hangrutsches zu sehen», sagt Regierungspräsident Fabian Peter und weiter: «Es braucht gute und schnelle Lösungen. Dafür setzt sich die Regierung gemeinsam mit der Gemeinde Romoos und den Fachleuten ein.»

Sofortmassnahmen und enge Überwachung des Hangs

Nach dem Hangrutsch hat die Abteilung Naturgefahren des Kantons Luzern zusammen mit der Gemeinde Romoos verschiedene bauliche und organisatorische Massnahmen getroffen, um das Gebiet zu sichern, die Lage zu beurteilen und laufend weiter zu beobachten. Es finden regelmässige Begehungen statt. Weiter haben die Expertinnen und Experten der Abteilung Naturgefahren im engen Austausch mit weiteren Fachleuten, der Gemeinde Romoos und der betroffenen Familie ein Sicherheitskonzept erstellt, verschiedene Messstellen für die Überwachung des Hangs und ein Warnsystem eingerichtet. Weiter wird versucht, mit Hilfe von neuen Fassungen und Leitungen das von oben zufliessende Wasser an der Rutschung vorbei abzuleiten und dadurch das Gebiet zu stabilisieren. Insbesondere am Seeblibach, der sich im unteren Bereich der Rutschung befindet, sind weitere Sicherungsmassnahmen nötig. Eine erste Etappe dieser Massnahmen wird ab Ende April realisiert.

Aussiedlung des Landwirtschaftsbetriebs unausweichlich

Die getroffenen Überwachungs- und Sofortmassnahmen reichen nicht aus, um den Landwirtschaftsbetrieb Seebli mittel- und langfristig weiterzubetreiben. Die Statik der Gebäude ist infolge von Nachsetzungen und Deformationen beeinträchtigt und verschlechtert sich stetig. Zudem kommen geologische Untersuchungen zum klaren Ergebnis, dass bei starken, langanhaltenden Regenperioden weitere Rutschungen wahrscheinlich sind. Es ist eine Frage der Zeit bis der Boden abrutscht, auf dem die Gebäude der Liegenschaft Seebli stehen. Aus Sicherheitsgründen ist es leider unausweichlich, die Liegenschaft zu räumen und den Landwirtschaftsbetrieb zu verlegen, um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten.

Kanton sucht Ersatzliegenschaft und Landwirtschaftsland für die Familie

Der Kanton Luzern und die Gemeinde Romoos bereiten deshalb in enger Absprache mit der Familie den Umzug vor. Der Kanton sucht nach einer Ersatzliegenschaft und Landwirtschaftsland für die Familie. Bis Ende Juli 2024 kann die Familie die Liegenschaft tagsüber noch bewohnen und die Tiere können in den Stallungen verbleiben. Danach gilt ein von der Gemeinde Romoos aus- und mit dem Kanton abgesprochenes Wohn- und Nutzungsverbot für die Gebäulichkeiten im Seebli. Aufgrund der aktuellen Gefahreneinschätzung und der steten Überwachung des Hangs ist diese Frist vertretbar. Sollte sich die Situation in dieser Übergangsfrist jedoch verschlechtern, muss die Liegenschaft sofort geräumt werden.

Gefahreneinschätzungen aktualisieren, Massnahmen ergreifen

Aufgrund der Erfahrungen mit der Rutschung im Gebiet Bramboden aktualisieren Fachleute die Gefahreneinschätzung vergleichbarer Gebiete. Die Abteilung Naturgefahren wird darauf basierend bauliche oder organisatorische Massnahmen prüfen und in die Massnahmenplanung aufnehmen. Bereits 2009 hat der im Seebli ansässige Landwirt den Kanton und die Gemeinde über Bewegungen im Gelände informiert. Daraufhin hatten Geologen Abklärungen getroffen. Sie kamen zum Schluss, dass eine Felsrutschung reaktiviert war, die mehrere hundert Jahre zurückliegt. Die Ursache dafür sei im Wesentlichen, dass der Seeblibach sich laufend ins Gelände eingetieft hat. Die Fachleute schlugen damals vor, den Seeblibach mit einer Verbauung zu stabilisieren und eine Oberflächenentwässerung zu installieren. Auf diese Massnahmen wurde aufgrund der Risikobeurteilung zum damaligen Zeitpunkt verzichtet. Heute würde man die Situation anders beurteilen und Massnahmen ergreifen, wie insbesondere das Ereignis vom Dezember 2023 gezeigt hat.

Quelle: Staatskanzlei Kanton Luzern

26.4.2024

Aarau

Aarau

Bild ZVG Stadt Aarau / Facebook

Für die Gewässer Rombachbächli, Roggenhuserbach, Lättgrubenbach, Goldernbäche inklusive Hexenbach, Rohrer Giessen und Brunnbach werden die Gewässerräume abschliessend festgelegt. Die erforderliche Teiländerung Nutzungsplanung liegt vom 26. April bis 27. Mai 2024 öffentlich auf.

Beim Beschluss der Gesamtrevision der Nutzungsplanung vom 18. Dezember 2019 nahm der Regierungsrat Abschnitte der Gewässer Rombachbächli, Roggenhuserbach, Lättgrubenbach, Goldernbäche inklusive Hexenbach, Rohrer Giessen und Brunnbach von der Genehmigung aus. Für die zurückgewiesenen Abschnitte der Fliessgewässer gelten somit weiterhin die bundesrechtlichen Übergangsbestimmungen. Mit der vorliegenden Teilrevision der Nutzungspläne wird dieser Umstand bereinigt und die Gewässerräume planrechtlich und ortsgerecht umgesetzt. Der Stadtrat verabschiedete die Unterlagen an seiner Sitzung vom 25. März 2024 zu Handen der öffentlichen Auflage.

Die Unterlagen für die Teilrevision Nutzungsplanung liegen vom 26. April bis 27. Mai 2024 im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und können dort während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Webseite der Stadt Aarau einsehbar.

Die Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, einzureichen. Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Quelle: Stadt Aarau

26.4.2024

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