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Hundekontrolle: Änderung der kantonalen Verordnung zum Hundegesetz

Hunde

Hunde

Symbolbild Pixabay

Alle Hunde sind bei der Wohngemeinde anzumelden. Per 1. März 2024 trat eine neue kantonale Verordnung zum Hundegesetz in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind:

• Alle Hunde – neu auch jene aus eigener Zucht – sind ab dem dritten Lebensmonat anmelde- und steuerpflichtig.

• Hundetaxen werden per 1. Mai jeden Jahres fällig. Unterjährige Zu- und Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt. Zuzügerinnen und Zuzüger aus anderen Kantonen müssen für das laufende Hundesteuerjahr keine Hundetaxen entrichten (Doppelerhebung entfällt).

• Neu sind offizielle Herdenschutzhunde und Herdengebrauchshunde nach den Bestimmungen von § 22 der Hundeverordnung taxbefreit.

Weitere Informationen können der Website www.zofingen.ch/hunde und der kantonalen Hundeverordnung (SAR 393.411) entnommen werden.

Quelle: Stadt Zofingen

5.3.2024

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